Innenstaatssekretäre wollen Daten von Alexa, Siri und Co. als Beweismittel vor Gericht zulassen.
Eine Beschlussvorlage der Innenministerkonferenz sieht vor, dass digitale Spuren von internetfähigen Geräten wie Fernseher, Kühlschränke oder Sprachassistenten wie „Alexa“ oder „Siri“ als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Die Innenstaatssekretäre der Länder haben sich laut einem Bericht der Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland darauf verständigt, einen entsprechenden Vorstoß von Schleswig-Holstein zu unterstützen. Union und SPD versprechen sich von der Maßnahme offenbar verbesserte Möglichkeiten der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung.
Dazu teilt die AfD-Bundestagsabgeordnete und digitalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Joana Cotar, mit:
„Die Zustände einer totalen Überwachungsgesellschaft, vor denen Georg Orwell mit der Horrorvision des Romans ,1984’ warnte, drohen durch die Innenminister übertroffen zu werden. Aber in Zeiten von Netzwerkdurchsetzungsgesetz und unverblümten Aussagen einer CDU-Vorsitzenden, die sich für die Regulierung von Meinungsäußerungen im Internet ausspricht, sind solche Forderungen auch nicht mehr verwunderlich. Wenn es nach dem Willen der Groko-Parteien geht, soll der Staat demnächst offenbar genau darüber Bescheid wissen, wann die Bürger ihren Kühlschrank öffnen, wann sie den Fernseher einschalten und was sie mit ihren Verwandten besprechen.
Diese völlig unverhältnismäßigen Forderungen weisen den Weg in eine Entwicklung, die auch von den Altparteien aufs Schärfste und zu recht angeprangert werden würde, wenn sie sich in China oder einem anderen autoritären Staat abspielen würde. Bemerkenswert ist dabei vor allem, dass die Bundesregierung weitaus zögerlicher agiert, wenn es um Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung mit klassischen Mitteln geht. Während Grenzkontrollen als vermeintlich unzumutbare Beschneidung von hehren europäischen Werten verteufelt werden, sind Union und SPD bei der Überwachung von Privatwohnungen weitaus weniger zimperlich. Wenn aber die eigene Staatsgrenze schlechter überwacht wird als die Wohnungen der Bürger, dann läuft etwas Grundsätzliches schief.“