Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Schleswig-Holstein möchte gesetzliche Regelung von Schadensersatzansprüchen bei Wolfsrissen einführen.
Die AfD-Fraktion Schleswig-Holstein hat in den Landtag einen Gesetzentwurf für eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes eingebracht, um für Nutztierhalter, die durch Wolfsrisse geschädigt wurden, einen gesetzlichen Schadenersatzanspruch einzuführen.
Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Volker Schnurrbusch, erachtet eine gesetzliche Regelung als längst überfällig: „Bislang gibt es in Schleswig-Holstein kein Gesetz, das den hiesigen Nutztierhaltern einen gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz bei Wolfsrissen gewährt – das wollen wir schnellstmöglich ändern.“
„Denn die Landesregierung verlangt von den Tierhaltern einerseits, die zunehmend existenzbedrohenden Schäden an den eigenen Tierbeständen hinzunehmen, die das von Vielen verklärte Raubtier anrichtet. Anderseits billigt das Land den Geschädigten nicht automatisch einen Ausgleich für die erlittenen Schäden zu, sondern lässt jeden einzelnen Schadensfall durch die zuständige Behörde als Ermessensentscheidung behandeln. Das ist zu wenig, zumal der Bedarf der Weidetierhalter nach Ausgleichsleistungen für Wolfsschäden angesichts der wachsenden Raubtierpopulation leider weiter steigen wird.“
„Es geht der AfD-Faktion um den Erhalt der landwirtschaftlichen Kultur Schleswig-Holsteins. Dazu gehört auch eine naturnahe und artgerechte Weidetierhaltung. Diese ist durch den Wolf bedroht. Eine gesetzliche Regelung als verlässliche Rechtsgrundlage für Entschädigungen ist das Mindeste, was Umweltminister Albrecht für die betroffenen Tierhalter tun kann.“