Die Maßnahme begünstigt 600 Tausend bedürftige Altersrentner und Erwerbsminderungsrentner – kein “Gießkannen-Prinzip”.
Die AfD-Bundestagsfraktion stellte am 14. Februar 2019 ihren Antrag zur Bekämpfung der Altersarmut <http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/077/1907724.pdf> vor. Gemäß dem Antrag sollen Altersrentner und Erwerbsminderungsrentner, die die sogenannte Grundsicherung beziehen, 15 Prozent von ihrer gesetzlichen Rente anrechnungsfrei behalten dürften. Bislang ist es so, dass die Rente bei der Grundsicherung vollständig zu 100 Prozent angerechnet wird. Auch die vielgenannte Mütterrente und Rentenerhöhungen wurden bislang zu 100 Prozent als Einkommen angerechnet. Damit standen die Rentner in der Grundsicherung bislang nicht besser, als hätten sie gar keine Rente.
Die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Ulrike Schielke-Ziesing, begründet die Sofortmaßnahme: „Unser Antrag ist die einzige logische Antwort auf den Vorstoß von Bundesminister Heil, eine Grundrente einführen zu wollen. Wir schütten das Geld nicht wahllos an Rentner aus, wie es der Vorschlag aus dem SPD-geführten Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorsieht, wonach für eine Rentenaufwertung lediglich zwei Kriterien erfüllt sein müssen: 35 Beitragsjahre an Einzahlungen in die Rentenkasse und durchschnittlich unter 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr. Es wird dabei nicht betrachtet, ob die Personen in Voll- oder Teilzeit gearbeitet haben. Damit werden neue Ungerechtigkeiten geschaffen, die wir nicht akzeptieren können”, so Schielke-Ziesing.
Der Antrag der AfD-Bundestagsfraktion folgt nicht dem “Gießkannen-Prinzip”, sondern richtet sich gezielt an die besonders bedürftigen Rentner in Deutschland. Die AfD fordert für diese Personengruppe eine Anrechnungsfreistellung von 15 Prozent ihrer gesetzlichen Rente bei der Grundsicherung. „Auf diese Weise bekämpfen wir zielgerichtet Altersarmut, hebeln dabei aber das Leistungsprinzip nicht aus und vermeiden so, neue Ungerechtigkeiten zu schaffen.”, sagt Schielke-Ziesing.
Dem Antrag der AfD zufolge, sollen künftig von der eigenen Rente in der Grundsicherung nur 85 Prozent angerechnet werden. Unterm Strich bleiben dem Rentner dann 15 Prozent seiner Rente zur freien Verfügung. Bei einer Rente von z. B. 700 EUR werden dann lediglich 595 EUR angerechnet und 105 EUR sind anrechnungsfrei. Es handelt sich um eine Art “ERSTE-HILFE” bzw. “Sofortmaßnahme” für die über 400 Tausend bedürftigen Altersrentner und über 200 Tausend Erwerbsminderungsrentner. Es ist absehbar, dass wegen der stark steigenden Mieten künftig mehr Rentner einen Anspruch auf Grundsicherung haben werden. Diese Rentner sind besonders schutzbedürftig und brauchen sofort Hilfe.
„Unabhängig von der “Sofortmaßnahme” muss sich nach 30 Jahren Reformstau bei der Rente etwas Grundsätzliches ändern, hin zu einer fairen und generationengerechten Rente. An entsprechenden Konzepten wird von Seiten der AfD noch gearbeitet“, sagt Schielke-Ziesing in der Vorausschau auf den im Herbst 2019 geplanten Bundesparteitag der AfD, auf dem das sozialpolitische Konzept der AfD diskutiert und beschlossen werden soll.