Rechtsstaatliche Prinzipien wie die richterliche Kontrolle über Meinungsäußerungen sollten nicht an private Unternehmen ausgelagert werden
Die AfD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Obfrau im Ausschuss Digitale Agenda, Joana Cotar, fühlt sich in ihrer Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch den UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, bestätigt. Kaye hatte festgestellt, dass in Deutschland bei der Umsetzung des DetzDG rechtsstaatliche Kernprinzipien wie die richterliche Kontrolle über Meinungsäußerungen an private Unternehmen ausgelagert würden.
Cotar findet es bemerkenswert, dass die Bundesregierung an diesem Zensurgesetz weiter festhalte, was im Gegensatz zu ihrer sonstigen Gepflogenheit stehe, Ratschläge und Kritik von internationalen Organisationen eilfertig zu befolgen: „Niemand Geringeres als der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit bestätigt eins zu eins den entscheidenden Kernpunkt der Kritik der AfD am Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Doch während die Bundesregierung sonst immer so empfänglich auf die Ratschläge und Kritik von internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen reagiert, bleibt sie bei der Kritik am NetzDG erstaunlich still. Es sollte der Bundesregierung zu denken geben, wenn der russische Gesetzgeber dieses Zensurgesetz nun konsequent kopieren will. Deutschland darf nicht zum Vorreiter und Stichwortgeber der Unterdrückung der Meinungsfreiheit in aller Welt werden. Die AfD-Fraktion wird sich auch weiterhin den dauernden politischen Angriffen auf die Meinungsfreiheit im Internet entgegenstellen, damit die demokratischen Standards in Deutschland nicht endgültig auf das Niveau einer autoritären Bananenrepublik abrutschen“, so Joana Cotar.