Weitreichendes Gerichtsurteil: Integration wichtiger als religiös motivierte Vorstellungen.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssen muslimische Mädchen auch dann den Schwimmunterricht von Schulen besuchen, wenn daran auch Jungen teilnehmen. Geklagt hatten ein Vater und eine Mutter aus Basel, die per Bußgeldbescheid eines Schweizer Gerichts dazu aufgefordert worden waren, ihre Töchter zum gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen zu schicken.
Mit diesem Urteil werden die Schulpflicht und die Integration höher bewertet als die religiös motivierte Vorstellung der Eltern, ihre Kinder von bestimmten Schulangeboten fern zu halten. Die Straßburger Richter begründeten ihr Urteil damit, dass der Schule eine besondere Rolle bei der Sozialintegration zukomme, was insbesondere für Kinder ausländischer Herkunft zutreffe.
Das Urteil bestätigt auch das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013, wonach Schülerinnen muslimischen Glaubens die Teilnahme an einem gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen zugemutet werden kann. (mr)