Antrag der AfD-Fraktion Hamburg: Die politische Neutralität an Schulen sollte endlich sichergestellt werden

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Altparteien dürfen sich die Schüler nicht zur Beute machen!

In der jüngsten Vergangenheit gab es zahlreiche Verstöße gegen das Gebot der politischen Neutralität an Schulen und in Diensträumen der Hamburger Schulbehörde. Insbesondere gegen die AfD wurde pauschal und einseitig gehetzt. Dies wurde in mehreren Kleinen Anfragen thematisiert (Drucksachen: 6316, 6512, 6832, 7312, 7502, 7935). Eine Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde ist eingereicht.

In ihrer Beschwerde beruft sich die AfD auf die Geschäftsordnungsbestimmung Nr. 14 der Behörde für Schulung und Berufsbildung, in der die politische Werbung in Diensträumen geregelt ist. Dort steht, dass nicht für politische Parteien und Organisationen sowie für politische Vereinigungen und Verbände durch Wort, Schrift, Film- oder Tonveranstaltungen geworben werden darf. Nicht ausdrücklich geregelt ist, dass natürlich auch nicht gegen eine Partei geworben bzw. agitiert werden darf. Genau das ergibt sich aber zwingend aus dem Grundgesetz und wurde vom Bundesverfassungsgericht so ausdrücklich bestätigt. Um diese verfassungsrechtliche Vorgabe umzusetzen, beantragt die AfD-Fraktion eine klarstellende Ergänzung der Geschäftsordnungsbestimmung, damit – auch für die Mitarbeiter der Schulbehörde – klargestellt ist, dass weder für noch gegen politische Parteien und Organisationen geworben werden darf (Drucksache 21/10702).

Dazu erklärt der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Dr. Alexander Wolf: „Die Verpflichtung zur politischen Neutralität in der schulischen Erziehung ist ein hohes Gut und gehört zu den wesentlichen Grundprinzipien unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der Versuch, mit den Einflussmöglichkeiten einer staatlichen Bildungsinstitution die AfD oder eine andere Partei zu diskreditieren, ist auf das Schärfste zu verurteilen. Eine juristische Klarstellung der Geschäftsordnungsbestimmung ist dringend geboten. Öffentliche Schulen dürfen nicht zur Beute von Altparteien werden. Sie haben neutral zu sein und dürfen nicht für oder gegen eine politische Partei oder Organisation agieren. Schulkinder dürfen unter keinen Umständen politisch missbraucht und indoktriniert werden.“

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