Die freie und gleiche Wahl sowie das Grundrecht der Gleichberechtigung von Männern und Frauen gehören zu den Verfassungsgrundsätzen.
Die Pläne der Regierungsparteien, im Kernbereich der demokratischen Institutionen Quotenregelungen einzuführen, stellen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung dar und müssen durch die Verfassungsschutzbehörden in den Blick genommen werden.
Presseberichten zufolge existieren in der SPD, aber auch in der CDU Bestrebungen, im Zuge einer umfassenden Reform des Wahlrechts in diesem Bereich Regelungen zur sogenannten „Gleichstellung“ einzuführen. In diesem Sinne zitiert werden etwa Bundesjustizministerin Barley (SPD) und die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Widmann-Mauz (CDU).
Barley forderte via Twitter eine gesetzliche „Quote“, während Widmann-Mauz äußerte, das „Thema Parität“ müsse „bei einer Wahlrechtsreform Eingang finden“. Angestrebt wird also parteiübergreifend, durch Einschränkung der Wahlfreiheit ein willkürlich festgelegtes Verhältnis von männlichen und weiblichen Abgeordneten im Bundestag zu erzwingen.
Die freie und gleiche Wahl der Volksvertretung und das Grundrecht der Gleichberechtigung von Männern und Frauen gehören jedoch zu den Verfassungsgrundsätzen, welche die freiheitliche demokratische Grundordnung Deutschlands ausmachen. Bestrebungen zu ihrer Abschaffung begründen nach dem Bundesverfassungschutzgesetz den Beobachtungsauftrag der Verfassungsschutzämter.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi kommentiert das Ansinnen der Regierungsvertreter so:
„Insofern die Ministerin, aber auch Vertreter anderer Parteien wie der CDU mit ihren Plänen darauf ausgehen, das Recht des Volkes auf eine freie Wahl der Volksvertretung wie auch das Grundrecht der Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Bereich des Wahlrechts zu beseitigen, ist offenkundig, daß es sich dabei um Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung handelt. Die Verfassungsschutzbehörden sind aufgerufen, hier im Sinne ihrer gesetzlichen Aufgabe tätig zu werden.“