Notwendige Änderung des Bundestagswahlrechts wird durch die GroKo verschlafen

Albrecht Glaser MdB, stellvertretender Bundessprecher der AfD, FotoAfD

Ändert sich am Wahlrecht nichts, könnten im Jahr 2021 mehr als 800 Abgeordnete im Bundestag sitzen.

Einhundert Staatsrechtsprofessoren haben soeben in einem öffentlichen Aufruf die Politik daran erinnert, dass nach dem gescheiterten Projekt Schäuble das Thema mit größter Priorität wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden muss. Zu Recht haben sie darauf hingewiesen, dass bei den derzeitigen politischen Sympathiewerten in der Bevölkerung im Jahr 2021 ein Bundestag entstehen wird mit über 800 Mandatsträgern.

Hierzu erklärt der Beauftragte der AfD-Fraktion in der Schäuble-Kommission und stellvertretende AfD-Bundessprecher, Albrecht Glaser, MdB: „Die Ermahnung der Wissenschaftler ist notwendig, um den dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers öffentlich zu machen. Die AfD hatte bereits in ihrem Stuttgarter Grundsatzprogramm von 2015 das Thema behandelt und Lösungsansätze formuliert. Der AfD-Vertreter in der Kommission hatte Ende 2018 einen konkreten Lösungsvorschlag unterbreitet. Dieser enthielt u. a. als mögliche Größe des Bundestags die Zahl von 450 Mandaten. Das wäre eine echte Reform mit Einsparungsfolgen eines hohen dreistelligen Millionenbetrags bei gleichzeitiger Verbesserung der Beratungsqualität des Bundestages.

Der AfD-Vorschlag behält die derzeitige Zahl der Wahlkreise bei und eröffnet damit die Chance zu einer baldigen Verwirklichung. Selbstverständlich soll es beim erprobten Prinzip des Verhältniswahlrechts bleiben mit einer personenbezogenen Komponente. Allerdings soll das System der Wahl von Direktkandidaten so ausgestaltet werden, dass Überhangmandate nicht mehr entstehen und damit auch keine Notwendigkeit nach Ausgleichsmandaten mehr besteht. Dadurch wird die vor jeder Wahl unvorhersehbare Aufblähung des Parlaments vermieden. Die gesetzgeberisch exakt bestimmte Mandatszahl wird nach der Wahl auch exakt erreicht.

Zusätzlich zum bisherigen Wahlsystem soll es mehrfache Zweitstimmen geben, mit denen die Wähler in die Reihenfolge der Landesliste eingreifen können. Diese Verstärkung des Elements einer direkten Demokratie wird zur Vitalisierung der Wahlbeteiligung und zur Erhöhung der Akzeptanz des demokratischen Systems in Deutschland führen. „Alle, die das in Feiertagsreden stets fordern, sollen endlich etwas dafür tun“, so Glaser. „Wir stehen mit unserem Vorschlag bereit!“