AfD-Fraktion Berlin mit Drei-Punkte-Plan gegen Überlastung der Gerichte durch Asylverfahren

Hanno Bachmann, MdL, AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, FotoAfD_Pixabay_Daniel_B_Photos

Wegen Überlastung der Verwaltungsgerichte müssen Bürger in anderen Gerichtsverfahren jahrelang auf Entscheidung warten.

Der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Berlin, Hanno Bachmann, fordert den Senat auf, mit einem Drei-Punkte-Plan gegen die massive Überbelastung der Verwaltungsgerichte durch Asylverfahren vorzugehen: „Wie die Antwort auf meine schriftliche Anfrage DS 18/15929 ergeben hat, ist der Druck auf die Verwaltungsgerichte durch Asylverfahren nach wie vor gewaltig: So sind immer noch mehr als 60 Prozent der derzeit anhängigen Hauptsacheverfahren Asylsachen.

Voraussichtlich können in diesem Jahr rund 6.000 Asylverfahren abgeschlossen werden; gleichzeitig waren aber im ersten Halbjahr 2018 fast 13.000 Verfahren anhängig und weitere knapp 2.400 kamen neu hinzu. Die enorme Belastung wird also anhalten und die Erledigung allein der jetzt anhängigen Verfahren noch Jahre dauern.

Diesem Aufwand steht eine bemerkenswert geringe Erfolgsaussicht gegenüber. So wurden im ersten Halbjahr 2018 lediglich rund zwölf Prozent der Hauptsacheklagen im Sinne der Kläger entschieden. Es zeigt sich, dass die Verfahren in aller Regel nur dem Zweck dienen, den absehbar widerrechtlichen Aufenthalt des Klägers in Deutschland so lange wie möglich zu verlängern, um anschließend mit dem Hinweis auf diesen langen Aufenthalt gegen Abschiebungen vorgehen zu können.

Natürlich kann niemandem die grundgesetzliche Rechtsweggarantie genommen werden. Mit drei einfachen Maßnahmen können Klagen aber unattraktiver für Jene werden, die sie nur zur Aufenthaltsverlängerung anstrengen:

1)   Rotrotgrün muss seinen Widerstand gegen die Einstufung der Maghrebstaaten und Georgiens als sichere Herkunftsstaaten aufgeben. Zwar kommt nur ein kleiner Teil der Kläger aus diesen Ländern, aber auch kleine Entlastungen der Gerichte sind hilfreich

2)   Leistungen an abgelehnte Asylbewerber müssen ab dem negativen Bescheid der Ausländerbehörden auf Gutscheine und Sachleistungen umgestellt werden. Wenn kein Bargeld mehr ausgezahlt wird, wird die Verlängerung des Aufenthaltes in Deutschland schlagartig unattraktiver

3)   Selbstverständlich müssen vollziehbar Ausreisepflichtige auch endlich konsequent abgeschoben werden. Ein durch lange Gerichtsverfahren verlängerter Aufenthalt darf nicht mehr nahezu automatisch zur Duldung führen. Die rotrotgrüne Abschiebeverweigerung muss ein Ende haben!

Ich fordere den Senat auf, diese Maßnahmen umgehend umzusetzen. Die derzeitige Überlastung der Verwaltungsgerichte ist unzumutbar, denn Bürger, die in anderen Angelegenheiten den Gerichtsweg suchen, müssen dadurch teilweise jahrelang auf eine Entscheidung warten. Die Lösungen liegen auf dem Tisch; der Senat muss sie im Interesse aller Berliner nunmehr anwenden.