AfD-Schleswig-Holstein tritt für das Bargeld und für Abschaffung von Bargeld-Obergrenzen ein. Bargeld ist Grundpfeiler individueller Freiheit.
In Deutschland müssen seit 2017 Bargeld-Geschäfte über 10.000 Euro den Behörden gemeldet werden und die daran beteiligten Käufer müssen sich ausweisen. Finanzministerin Monika Heinold (GRÜNE) stellt jetzt eine weitere Absenkung der Bargeld-Obergrenze in Aussicht. Jörg Nobis, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Die Bereitschaft von Finanzministerin Heinold, die Obergrenze von 10.000 Euro für meldepflichtige Bargeldgeschäfte weiter abzusenken, ist bezeichnend für die stetig wachsende Regelungs- und Verbotswut der GRÜNEN. Offiziell geht es der Ministerin um den Kampf gegen Steuerhinterzieher und Terrorfinanzierer. Tatsächlich dient Frau Heinolds Forderung vor allem dazu, der scheibchenweisen Abschaffung des Bargeldes weiter Vorschub zu leisten.
Langjährige Versäumnisse in der Verfolgung organisierter Kriminalität dienen hier also erneut als Ausrede dafür, auch unbescholtenen Bürgern den freien Zahlungsverkehr mit Bargeld zu erschweren. Das Ziel der Finanzministerin scheint damit dasselbe zu sein wie aller Bargeldgegner: eine bargeldlose Gesellschaft, in der jeder Bürger sein Geld nur noch mit Hilfe der Finanzinstitute bewegen kann – völlig transparent für Bank und Staat.
Neben dem Ziel der Bargeldabschaffung treibt Finanzministerin Heinold aber offenbar noch ein viel profaneres Ziel an: Seit 2017 sind die Meldungen von Geldwäsche-Verdachtsfällen in Schleswig-Holstein rückläufig – und damit auch die Einkünfte der Landeskasse aus deren Nachverfolgung. Eine Absenkung der Obergrenze verspricht hier Abhilfe.
Die AfD tritt für den Erhalt des Bargeldes und für die Abschaffung von Bargeld-Obergrenzen ein. Denn Bargeld ist ein Grundpfeiler individueller Freiheit.“