AfD-Fraktion fordert Durchgreifen gegen Geldwäsche

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Insgesamt wurde im Jahr 2016 bei 1.682 Verfahren in 13 Fällen Anklage erhoben und in 33 Fällen wurde der Erlass eines Strafbefehls beantragt.

In Brandenburg wird immer öfter Geld gewaschen. Die ermittelten Fälle stiegen im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um 20 Prozent. Das ergab die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag (Anfrage Nr. 2716, Drucksache 6/6650). Insgesamt wurde im Jahr 2016 bei 1.682 Verfahren in 13 Fällen Anklage erhoben. In 33 Fällen wurde der Erlass eines Strafbefehls beantragt.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag, Thomas Jung, teilt dazu mit: „13 Anklagen und 33 Strafbefehle bei 1.682 Verfahren ist ausgesprochen wenig. Hier muss angesichts der oftmals länderübergreifenden Zuständigkeiten bei Polizei und Justiz personell deutlich aufgerüstet werden. Geldwäsche ist schließlich kein Kavaliersdelikt. Der Boom muss gestoppt werden – gerade auch im Hinblick auf die Finanzierung von islamistischem Terror.“

Die wirtschaftspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Christina Schade, ergänzt: „An diesem Beispiel zeigt sich das systematische Kaputtsparen auch der Justiz. Wenn Richter im letzten Jahr für bessere Arbeitsbedingungen demonstriert haben, ist das ein Alarmsignal. Schlechte Ausstattung sowie fehlendes Personal und unzureichende Bearbeitungskapazitäten führen zu langen Verfahrenszeiten. Dadurch wird die Justiz teilweise zum zahnlosen Tiger, wenn die Strafverfolgung nur noch eingeschränkt erfolgen kann. Wir haben daher seit Jahren immer wieder eine deutliche Verbesserung der Ausstattung und Personalsituation gefordert und müssen diese Forderung angesichts der aktuellen Entwicklung im Bereich der Geldwäsche erneut wiederholen.“

 

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Lion Edler
AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag
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