Regelung für Familiennachzug sollte vollständig abgeschafft werden.
Zum 1. August, tritt die seit März 2016 ausgesetzte Familiennachzugsregelung für subsidiär Schutzberechtigte wieder in Kraft. Danach dürfen Familienangehörige dieser nur vorübergehend Aufenthaltsberechtigten aus Krisen- und Kriegsgebieten nach Deutschland nachgeholt werden. Claus Schaffer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag, erklärt dazu:
„Der Nachzug von Familienangehörigen subsidiär schutzberechtigter Personen, macht keinen Sinn, denn subsidiär Schutzberechtigte haben im Gegensatz zu Asylberechtigten nur ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht. Die von der Bundesregierung ab dem 1. August wieder in Kraft gesetzte Nachzugsregelung gehört deshalb weiterhin ausgesetzt und umgehend in Gänze abgeschafft.
Zur Erinnerung: Subsidiärer Schutz wird Personen gewährt, die vorrübergehend vor einer Krisensituation fliehen. Das Fortbestehen des Fluchtgrundes unterliegt der ständigen Überprüfung. Fällt der Fluchtgrund weg, müssen die Betroffenen nach geltendem Recht wieder in ihr Herkunftsland zurückkehren. Subsidiärer Schutz begründet also grundsätzlich, eine lediglich vorübergehendes Aufenthaltsrecht.
Der immer wieder zu hörende Hinweis, Familiennachzug befördere die Integration, geht damit ins Leere: Wer absehbar nur zeitlich begrenzt in Deutschland bleiben darf, muss nicht langfristig integriert werden. Davon abgesehen: Je mehr Familienangehörige nach Deutschland kommen, um so geringer wird der Bedarf und die Motivation, sich zu integrieren. Wer unter seinesgleichen bleiben kann, so lehrt die Erfahrung u.a. aus Frankreich, Schweden und Dänemark, der tut dies. So befördert also Familiennachzug letztlich die Bildung von Parallelgesellschaften. Die AfD-Fraktion lehnt eine solche Entwicklung ab und deshalb auch den Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige in Schleswig-Holstein.“