Weiteren Ausbau von Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein minimieren.
„Eine ‚perfekte‘ Energiequelle gibt es derzeit nicht“, erklärt die AfD-Landtagsabgeordnete Doris v. Sayn-Wittgenstein, die in ihrer Funktion als Vorsitzende des Petitionsausschusses im Landtag von Schleswig-Holstein in dieser Woche eine Anhörung der windkraft-kritischen „Volksinitiative für größere Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung“ leitete.
Die Volksinitiative, vertreten durch Dr. Susanne Kirchhof und ihren Verein „Gegenwind Schleswig-Holstein“, plädiert für einen Mindestabstand von 1.000 Metern und im Idealfall 10H (zehnfache Anlagenhöhe) von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung, höhere Anlagen sollten einen jeweils größeren Abstand einhalten.
Neben den wirtschaftlichen Problemen von Windkraft – fehlende Konstanz aufgrund natürlicher Schwankungen von Wind, hohe Erschließungs- und Baukosten, defizitäre Speicherung der Energie – sind aus natur- und tierschützerischer Sicht starke Bedenken ins Feld zu führen: Lärmbelästigung, Habitatzerstörung und deren Folgen für das Ökosystem (on- und offshore) sowie Vogelschlag (Tötung durch Rotorschlag) sind ernsthafte Argumente wider den intensiven Ausbau der Windkraft.
In der Anhörung brachte die Volksinitiative jedoch einen in der öffentlichen Debatte um Windkraft bislang kaum vernehmbaren Einwand hervor: die Ausbreitung von tieffrequenten Schallwellen, die eine Lärm- und Gesundheitsbelastung für die in der Nähe wohnende Bevölkerung darstellen. Insbesondere Kinder, Alte und kranke Menschen sind davon stark betroffen. Studien haben ergeben, daß die Einwirkung von aus Windkraftanlagen erzeugten Schallwellen und Frequenzen zu gestörtem Nachtschlaf sowie Erkrankungen des Herz- und Kreislaufsystems führen kann.
Hauseigentümer fürchten zudem, daß Ihre Häuser unverkäuflich werden bzw. deren Wert stark sinkt.
„Vor dem Hintergrund von in Zukunft nicht auszuschließenden gesetzlichen Bestimmungen zu Grenzwerten für tiefe Frequenzen und Infraschall ist es dringend geboten, den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein zu minimieren, um nicht Gefahr zu laufen, am Ende immer mehr an unbedenklich bewohnbarer Landesfläche zu verlieren. Deshalb – dies hat die Anhörung im Petitionsausschuß gezeigt – müssen die Einwände der Volksinitiative ernstgenommen und in den politischen und behördlichen Entscheidungsprozeß um den weiteren Ausbau der Windkraft in Schleswig-Holstein einfließen. ‚Ein Augen zu und durch‘, wie es die Jamaika-Koalition betreibt, darf es nicht geben!“