NRW: Machen sich Lehrer strafbar, wenn sie Schülerdaten auf ihren privaten Rechnern speichern?
Der Bundestagsabgeordnete Uwe Kamann, Fachpolitischer Sprecher Digitalisierung der AfD-Fraktion und Obmann im Ausschuss Digitale Agenda:
„Wenn einer nicht mehr weiterweiß, gründet er ‘nen Arbeitskreis. Die Steigerung von Arbeitskreis heißt Konferenz – und für die Auflösung des schulischen Digitalchaos in NRW sind jetzt sogar fünf Konferenzen in allen NRW-Bezirksregierungen geplant. Im Mittelpunkt die Frage, ob Lehrer sich eigentlich strafbar machen, wenn sie auf ihrem privaten Handy oder Rechner, die vielleicht nicht ausreichend geschützt sind, Schülerdaten speichern.
Auch die Frage wer was zu bezahlen hat ist völlig offen. Derzeit streiten Schulträger und Schulministerium über die Frage, wessen Pflicht es sei, für Datenschutz und Wartung aufzukommen.
Hier erkennt man ein Verantwortungschaos, das darauf zurückzuführen ist, dass es kein durchdachtes und abgestimmtes Handlungskonzept gibt. Durch diese nicht vorausschauende Politik werden Schülerinnen und Schüler bei uns in NRW bestraft und in ihren Bildungschancen beeinträchtigt.“
Kamann, der in Aachen lebt und seinen Wahlkreis in Oberhausen hat, hält es für eine Selbstverständlichkeit, dass „in einem Sofortprogramm Lehrkräfte und Schüler mit einheitlichen Endgeräten ausgestattet werden“. Auch die Unterzeichnung einer Datenschutzerklärung seitens der Lehrer sei „Selbstverständlichkeit und Formsache“. Das gebiete schon die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die im Mai in Kraft tritt. Allerdings könne sich diese Erklärung in keinem Fall auf private Endgeräte beziehen, da es keine Verpflichtung geben könne, private Rechner umfassend zu schützen.