17-jähriger Syrer begeht in Jena 16 Straftaten binnen acht Monaten

Jörg Henke, MdL, AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, FotoAfD/Pixabay_3839153

Thüringer AfD fordert, auch bei Minderjährigen Kriminalität im Asylverfahren zu berücksichtigen.

Sechszehn Straftaten binnen acht Monaten – diese Bilanz hat ein 17-jähriger Syrer vorzuweisen, der seit Ende Februar per Beschluss des Amtsgerichtes Jena in einer Einrichtung in Bayern betreut wird. Die Strafakte des jungen Mannes zeigt gefährliche Körperverletzungen und Landfriedensbrüche auf. Er gehört zu den Jugendlichen, gegen die in Jena seit Monaten ermittelt wird und die erstmals 2016 im Stadtteil Jena-Lobeda, dann ein Jahr später im Stadtteil Paradies und jetzt im Stadtzentrum auffällig geworden sind.

„Wie immer wurde viel zu spät reagiert. Einerseits hätte die Staatsanwaltschaft bereits viel eher die Unterbringung des Täters anordnen müssen, da die Voraussetzung aus dem Jugendstrafrecht – nämlich die ‚schädlichen Neigungen‘ – schon eher erkennbar waren. Andererseits fehlt den Staatsanwälten und Polizisten für konsequenten Durchgreifen leider der Rückhalt in der Politik, was die rot-rot-grüne Koalition mit ihren Misstrauensbekundungen gegenüber der Polizei in der Vergangenheit mehrfach klarstellte“, kommentiert Jörg Henke, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.

Auch seien die durch die Rechtsprechung geschaffenen Hürden für eine Inhaftierung Jugendlicher so hoch, dass man den Staatsanwalt verstehen könne, wenn er das Risiko, vor Gericht nicht erfolgreich zu sein, nicht eingehen möchte, Henke weiter. „Hier geht es jedoch um die Sicherheit der Thüringer Bürger. Der Gesetzgeber ist jetzt verpflichtet, die Voraussetzungen für eine konsequente Bestrafung auch Jugendlicher zu schaffen. Die AfD-Fraktion fordert mehr Durchgreifrechte für Polizei und Staatsanwaltschaft gegen kriminelle Jugendbanden.“

In dem Fall des 17-jährigen Syrers komme hinzu, dass der Täter in Deutschland Asyl beantragt hat. Auch bei Minderjährigen muss Kriminalität im Asylverfahren berücksichtigt werden. „Auch hier ist der Gesetzgeber gefragt. Nach 16 Straftaten gehört auch ein 17-Jähriger abgeschoben. Das wären Konsequenzen, die diese Leute verstehen“, fordert der innenpolitische Sprecher.