EU-Regelung für Kindergeldzahlungen ins Ausland gehört abgeschafft.
Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag (Drs. 19/754) antwortete das Bundesfinanzministerium, dass in Deutschland für 210.888 im EU-Ausland lebende Kinder deutsches Kindergeld gezahlt wurde. Die Anzahl könnte sogar noch höher ausfallen, da das Bundesfinanzministerium nur die Zahlungen auf ausländische Konten auswies. Die Zahlungen für im Ausland lebende Kinder, die aber auf ein deutsches Konto erfolgen, sind dort nicht erfasst worden.
André Wendt, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt: „In den letzten zwei Jahren wurde das Kindergeld um jeweils zwei Euro erhöht. Dass dies keine Entlastung für Familien darstellt, liegt auf der Hand. Diese mickrige Erhöhung ist ein Schlag ins Gesicht unserer Familien, die zu Recht anprangern, dass im Gegenzug Millionenbeträge für im Ausland lebende Kinder gezahlt werden. Mit einem Durchschnittslohn in Bulgarien von 517 Euro pro Monat kann mit nur 3 Kindern, für die deutsches Kindergeld gezahlt wird, ein beträchtliches Zubrot verdient werden, welches auf Höhe des Durchschnittslohnes liegt. Genau diese Problematik erkannte man auch in Großbritannien. Letztendlich führte auch dies zum Brexit.
Da die Bundesrepublik Deutschland die Regelungskompetenz nach Brüssel abgegeben hat, fordern wir die Bundesregierung auf, den Druck auf Brüssel zu erhöhen und diesem Irrsinn ein Ende zu setzen. Die Regelungen, dass Kindergeld ins Ausland gezahlt werden muss, gehört abgeschafft. Wir wollen mit deutschem Steuergeld Familien in Deutschland fördern und nicht das Geld in der EU verteilen.“