Beitragsfremde Leistungen sollten nicht zu Lasten des Beitragszahlers gehen.
Die Deutsche Rentenversicherung warnt die „GroKo-Sondierer“ CDU/CSU und SPD in Berlin: Eine neue Regierungskoalition müsse eine Finanzierung der Mütterrente regeln. Ein Ausbau dürfe nicht zu Lasten des Beitragszahlers gehen. „Alle Mehrausgaben, die der Rentenversicherung durch die Finanzierung zusätzlicher Mütterrenten für Geburten vor 1992 entstehen, müssen sach- und systemgerecht aus Steuermitteln finanziert werden“, heißt es in einem am 9. Januar 2018 verbreiteten Beschluss der Bundesvertreterversammlung.
Der Bundestagsabgeordnete Uwe Witt, Sprecher des Arbeitskreises „Arbeit & Soziales” der AfD-Bundestagsfraktion und Leiter des Bundesfachausschuss 11 (Soziale Sicherungssysteme und Rente, Arbeits- und Sozialpolitik), begrüßt die Position der Deutschen Rentenversicherung und bekräftigt das Nein der Alternative für Deutschland zu einer Ausweitung der Mütterrente aus Beitragsmitteln: „Da es sich bei den Mehrausgaben um beitragsfremde Leistungen handelt, sind diese, wie im AfD-Programm vorgesehen, aus Steuermitteln zu finanzieren“, so Witt.
Die von der CSU geforderte Ausweitung der Mütterrente soll laut Informationen der Rentenversicherung sieben Milliarden Euro kosten. Uwe Witt sagt dazu: Es freut uns, dass die Deutsche Rentenversicherung uns, als der größten Oppositionspartei im Bundestag, zustimmt, dass die Ausgaben für die Erweiterung der Mütterrente aus Steuermitteln zu finanzieren sind.“ (Berlin, 11. 1.2018)