Bernd Gögel MdL: Unschuldige Autofahrer nicht wegen illegaler Raser mit Kollektivstrafe belegen!
Stuttgart. Für vollkommen unglaubwürdig hält Bernd Gögel, Verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, die Argumentation von Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) zur vorschnellen Einführung eines Tempolimits auf der Autobahn A81. „Hermann scheint wirklich davon überzeugt zu sein, dass es richtig sei, unschuldige Autofahrer mit einem Tempolimit zu bestrafen, um vermeintliche illegale Autorennen von ausländischen Verkehrsteilnehmern – vorrangig aus der Schweiz – zu unterbinden“, erläutert Gögel. „Da soll wieder einmal mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden. Anstatt alle technisch zur Verfügung stehenden Mittel der Verkehrsüberwachung zu nutzen, um illegale Raser zu ermitteln und wortwörtlich aus dem Verkehr zu ziehen, werden die Opfer rücksichtsloser Autofahrer und verfehlter Verkehrspolitik bestraft und im Zweifelsfall zur Kasse gebeten, wenn sie ein sinnloses Tempolimit überschreiten. Derartige Kollektivstrafen kehren das Täter-Opfer-Prinzip völlig um und verstoßen gegen jedes gesunde Rechtsempfinden!“
Gutachten ohne wissenschaftlichen Bezug
Keine größere Glaubwürdigkeit als den Argumenten Winfried Hermanns billigt die AfD auch dem vom Verkehrsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten zu, das der Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 130 Kilometer pro Stunde zwischen dem Kreuz Hegau und dem Autobahndreieck Bad Dürrheim in beiden Fahrtrichtungen zugrunde liegt. „Angesichts fehlender Zahlen, Daten und Fakten beinhaltet die Expertise überhaupt keine neuen Erkenntnisse, ob und wie viele Unfälle oder kritische Situationen es in den vergangenen Jahren durch illegale Rennen gegeben hat und ob sie durch ein Tempolimit hätten verhindert werden können“, so Gögel. „Ohne wissenschaftlichen Bezug wird einfach hypothetisch angenommen, dass es ein erhöhtes Gefahrenpotential durch illegale Autorennen geben könnte. Auf Grundlage solch fadenscheiniger Dokumente kann und darf kein Tempolimit erlassen werden.“
Überforderte Polizei
Bereits im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung die Durchführung illegaler Autorennen als Straftatbestand klassifiziert, stellt Gögel fest. „Und das ist auch richtig so! Aber wenn ein derartiges Gesetz verabschiedet wird, müssen auch die entsprechenden Mittel und Methoden entwickelt werden, um es umzusetzen, ohne am Ende diejenigen zu bestrafen, die sich regelkonform verhalten.“ Ein Grund für die Erfolglosigkeit der Autobahnpolizei bei der Verhinderung von illegalen Autorennen scheint nicht zuletzt in der Überforderung der baden-württembergischen Polizeibeamten durch die wachsende Zahl von Gewalt- und Sexualstraftaten zu sein, die seit einigen Jahren zu verzeichnen ist.
Typisch grüne Bevormundungspolitik
Dass es sich bei dem geplanten Tempolimit auf der A81 um ein weiteres Beispiel typisch grüner Bevormundungspolitik handelt, machen die Unstimmigkeiten in der grün-schwarzen Regierungskoalition deutlich, die immer offenkundiger werden und sogar die Zusammenarbeit von Grünen und Christdemokraten grundsätzlich in Frage stellen. Bei der gestrigen Landespressekonferenz verwies CDU-Landwirtschaftsminister Peter Hauk auf den Koalitionsvertrag, der Tempolimits jeder Art definitiv ausschließe. In dieser Angelegenheit sei der Verkehrsminister „einseitig vorgeprescht“, es habe keine Absprachen mit dem Koalitionspartner gegeben. „Da müssen wir ganz offen sagen, das ist dreist!“, so Hauk.
Kontakt:
AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
presse@fraktion.afd-bw.de