Selbstbestimmtes Sterben ermöglichen, aber Missbrauch verhindern!

Der Bundestag befasste sich in seiner jüngsten Sitzungswoche mit moralisch umstrittenen Themen – von der Abtreibung bis zur Sterbehilfe. Doch obwohl es hierbei um Gewissensfragen geht, wurden die AfD-Fraktion und damit Millionen Wähler von den Gruppen-Anträgen ausgeschlossen. „Das ist keine Sternstunde des Parlamentarismus!“, sagt der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz, um dann zum eigentlichen Thema der Sterbehilfe überzuleiten. Die Suizid-Beihilfe brauche eine Regelung, die selbstbestimmtes Sterben ermögliche, gleichzeitig aber auch vor Missbrauch schütze, ist Seitz überzeugt. Hierzu brauche es die Mitwirkung qualifizierter Berufsträger.

Dem Anspruch, dass Menschen in Würde von uns gehen können, genügen jedoch die Gesetzesentwürfe der anderen Fraktionen nicht, stellte Seitz fest. Einen unter anderem von Petra Pau (Linke) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) unterstützten Gesetzentwurf bezeichnet Seitz beispielsweise als „mehr Verhinderungslösung denn Ermöglichungslösung“. Das Wesen der Autonomie werde völlig verkannt, wenn jede geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung für strafbar erklärt werde. Die Idee eines multiprofessionellen Beratungsgesprächs sei ohne institutionelle Verankerung und ohne ausreichende finanzielle Ausstattung völlig unpraktikabel.

Seitz fragte die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen, wie sie den Widerspruch rechtfertigen, dass sie einerseits das nunmehr abgeschaffte Werbeverbot für Abtreibungen verteufeln, andererseits aber einem Werbeverbot bei der Sterbehilfe viel Positives abgewinnen können. „Ist das Heuchelei oder Schizophrene?“, fragt Seitz, wobei freilich offen bleibt, ob auch Beides gleichzeitig der Fall sein könnte.

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