Geplanter IS-Terror zeigt die Notwendigkeit von Abschiebungen islamistischer Gefährder und Täter

Beatrix von Storch MdB, stelaclvertretende AfD-Bundessprecherin und stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, FotoCollage: AfD/CC0-Pixabay-2411278CC0

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat fünf Männer aus Tadschikistan als IS-Terroristen zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Die Tadschiken sollen auf Anweisung führender IS-Terroristen mindestens einen Anschlag vorbereitet haben. Dazu standen die verurteilten Terroristen ab 2019 in Kontakt mit einem führenden IS-Mitglied in Afghanistan.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin, erklärt:

„Während SPD-Innenministerin Faeser permanent von der ‚Gefahr von rechts‘ als größter Bedrohungen für unser Gemeinwesen schwadroniert, besteht weiterhin die Gefahr des radikal-islamischen Terrorismus, wie das Düsseldorfer Urteil gegen die IS-Terroristen zeigt.

Aber radikalisierte Muslime als anhaltende Gefahr für unsere Sicherheit darzustellen, passt nicht in das Multi-Kulti-Einwanderungsweltbild der Genossin. Wahrscheinlich werden die Täter auch nicht abgeschoben, weil den Terroristen eine Abschiebung nicht zumutbar sei. Aber die Planung des nächsten IS-Terroranschlags durch Terroristen und Gefährder ist der deutschen Gesellschaft wohl zumutbar. Damit haben Multi-Kulti-Propagandisten wie Faeser kein Problem.

Als AfD fordern wir klar: Abschieben, um terroristische Bedrohungen und Gefahren durch Islamisten zu verhindern. Und Grenzkontrollen. Denn Abschiebungen sind sinnlos, wenn die Abgeschobenen kurzerhand wieder einreisen können.”