Vor dem morgigen Corona-Gipfel, auf dem die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten abstimmen will, wie es mit den aktuellen Lockdown-Beschränkungen weitergeht, wurde bekannt, dass Kanzlerin Merkel Schulen und Friseure weiterhin geschlossen halten will. Die Ausbreitung der sogenannten Corona-Mutante, so ihre Begründung, müsse unbedingt verlangsamt werden. Dazu erklärt Alice Weidel, stellvertretende Bundessprecherin:
„Trotz sinkender Inzidenz-Werte, einer immer mehr in Schieflage geratenden Wirtschaft und einer nahezu bereits daniederliegenden Bildung will Kanzlerin Merkel an ihrem bisherigen Corona-Kurs offenbar weiter unbeirrt festhalten. Diese ‚Lockdown forever‘-Haltung steht nicht nur in Widerspruch zu unseren Grundrechten – sie widerspricht letztlich allem, was unsere freiheitliche Demokratie ausmacht. Für eine Kanzlerin, die geschworen hat, das Grundgesetz zu wahren und zu verteidigen, ist das ein Offenbarungseid.
Während Merkel also die Freiheit weiterhin für beliebige Verfügungsmasse hält, hat der Verwaltungsgerichtshof in Stuttgart gestern erst ein Zeichen zugunsten der Freiheit gesetzt, indem er die in Baden-Württemberg geltende nächtliche Ausgangssperre wegen fehlender Angemessenheit gekippt hat. Auch in der Rechtswissenschaft werden die Stimmen endlich lauter, die zu Recht darauf hinweisen, dass eine Freiheit, die ihre Ungefährlichkeit erst beweisen muss, abgeschafft ist. Das alles sind erfreuliche Signale, die endlich in die richtige, weil freiheitliche Richtung weisen.
In diesem Geiste fordern wir Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten erneut auf, ihren Irrweg eines nicht enden wollenden Lockdowns zu verlassen. Statt weiterhin flächendeckende Corona-Beschränkungen nach dem Gießkannen-Prinzip zu verhängen, müssen endlich die Risikogruppen gezielt geschützt, Impfungen für alle, die das wünschen, ermöglicht und ansonsten die Freiheit der Bürger und der Wirtschaft schnellstmöglich wiederhergestellt werden – und das keineswegs erst eine Woche vor der Bundestagswahl, wie von Merkel zuletzt angedeutet.“