Joachim Paul: Deutschland darf nicht Albanien des Internets bleiben

Joachim Paul, Mitglied im AfD-Bundesvorstand und stellvertretender Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, FotoAfD/CC0-Pixabay-4636686 CC0-Pixabay

Kupfer abwracken – Vorfahrt für Glasfaserförderung:

Professor Martin Schell, Leiter des Fraunhofer-Institutes für Nachrichtentechnik, bezeichnete Deutschland in einem Interview mit der Rhein-Zeitung am 5. Februar 2021 als „Albanien des Internets“. Aus Profitinteresse sei zu lange an veralteten Kupferleitungen festgehalten worden. Öffentliche Fördermaßnahmen sollten laut Schell ausschließlich nur noch dem Glasfaserausbau zu Gute kommen.

Dazu erklärt Joachim Paul, Mitglied des Bundesvorstandes:

„Deutschland ist ein Glasfaser-Entwicklungsland. Im Jahr 2020 lag der Anteil der FTTH-Anschlüsse, also Glasfaser bis ins Haus, bundesweit nur bei etwa vier Prozent. Das liegt weit unter dem OECD-Durchschnitt von 28 Prozent und sogar noch deutlich unter dem Niveau so mancher Schwellenländer. Auch der Ausbau geht nur schleppend voran. Schuld daran sind langwierige und zu komplizierte Förderprozesse auf Bundes- und Landesebene sowie ein Festhalten an veralteter Infrastruktur.

Statt sich auf den Ausbau reiner Glasfaser in Form des FTTB zu konzentrieren, wird auf das hybride HFC-Netz gesetzt – also die Kombination von Glasfaser und TV-Kabeln. HFC-Netze sind aber reinen Glasfasernetzen, allen Beteuerungen des Gegenteils zum Trotz, deutlich unterlegen. Zukunft hat nur ein reines Glasfasernetz. Nur mit Glasfaser wird Deutschland ein konkurrenzfähiger Industriestandort bleiben.“

Paul weiter: „In Rheinland-Pfalz forderte die AfD bereits im Jahr 2019 ein landeseigenes Programm zur privaten Nachfrageförderung. Eine ‚Abwrackprämie für Kupfer‘, in Form eines Gutscheins, sollte Haushalten zur Verfügung gestellt werden, die sich für ein privatwirtschaftliches Upgrade zur Glasfaser entscheiden. Ein solcher Fördermechanismus könnte den Glasfaserausbau auch auf Bundesebene schneller und effizienter vorantreiben. Gutscheine sind eine effiziente, ökonomisch sinnvolle und rechtlich zulässige Methode zur Nachfrageförderung und sollten entsprechend angeboten werden. Ganz grundsätzlich sollten Steuergelder im Bereich der Digitalisierung nur noch für die Glasfaserförderung ausgegeben werden.“