Der Entwurf wird weder den Anbietern Sozialer Netzwerke noch den Betroffenen von Löschungen oder den Opfern von Straftaten gerecht.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Roman Reusch, sieht die kritische und ablehnende Haltung der AfD-Fraktion zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) der Bundesregierung durch die im Bundestagsausschuss zu Wort gekommenen Sachverständigen bestätigt. Die Experten hatten neben den Verstößen in Bezug auf EU-Recht auch verfassungsrechtliche Bedenklichen zum Ausdruck gebracht und die in Bezug auf das NetzDG sich abzeichnende ausufernde Bürokratisierung in Frage gestellt:
„Wir haben das NetzDG von Anfang an abgelehnt und zu seiner Abschaffung als eine unserer ersten Maßnahmen nach Einzug in den Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht. Die heutige Anhörung gibt uns Recht: Das NetzDG ist europarechtswidrig, verfassungswidrig und hat kaum praktischen Nutzen. Die weit überwiegende Anzahl von Löschungen beziehungsweise Sperrungen durch Facebook, YouTube, Twitter und Co. werden auf Grund der sogenannten Gemeinschaftsregeln („community guidelines“), also jeweils eigenen Nutzungsbedingungen vorgenommen. Die geplante Ausweitung des NetzDG, durch welche neue Verfahren und Bürokratie eingeführt werden sollen, bezieht sich jedoch gar nicht auf diese Gemeinschaftsregeln, sodass der Großteil der Änderungen ins Leere geht.
Hinzu kommt, dass das neue Gegenvorstellungsverfahren von den Anbietern Sozialer Netzwerke oft gar nicht umgesetzt werden kann, weil die Bundesregierung im parallel behandelten sogenannten ‚Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität‘ vorschreiben will, dass bei erfolgter Löschung eine Meldung an das Bundeskriminalamt ergehen soll, wovon der Betroffene gerade nicht informiert werden darf. Dieses kopflose Vorgehen der Bundesregierung wird sich am Ende negativ auf alle Beteiligten auswirken: Die Anbieter Sozialer Netzwerke, die von Löschungen Betroffenen sowie nicht zuletzt die selbstverständlich auch im Netz schützenswerten Opfer von Straftaten wie Beleidigung oder Bedrohung. Das NetzDG sollte nicht geändert, sondern grundsätzlich abgeschafft werden“, sagt Reusch.