Die Rundfunk-Gebührenerhöhung ist instinktlos gegenüber den Bürgern

Joachim Paul MdL, Mitglied im AfD-Bundesvorstand und medienpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Rheinland-pfalz, FotoGrafikAfD

Die AfD-Fraktionen in den Landesparlamenten werden der Erhöhung der Fernseh-Zwangsbeiträge nicht zustimmen!

AfD-Bundesvorstandsmitglied Joachim Paul und der medienpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion NRW, Sven Tritschler, haben die von den Ministerpräsidenten am 17. Juni 2020 unterzeichnete Beitragserhöhung für den zwangsweise zu entrichtenden öffentlichen Rundfunk kritisiert. Auch der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), hat den Staatsvertrag unterzeichnet, allerdings im Protokoll vermerkt, dass er für diese Entscheidung keine parlamentarische Mehrheit hinter sich habe. Mit seiner Unterschrift stimme er nicht per se der geplanten Beitragserhöhung zu. Er wolle nur, aus Respekt vor der Legislative, den Weg für den weiteren parlamentarischen Prozess freimachen, so ein Sprecher Haseloffs.

Für AfD-Bundesvorstandsmitglied Joachim Paul , medienpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, grenzt dieser Protokollzusatz Haseloffs an Heuchelei:

„Haseloff ist ein Rosstäuscher. Jeder weiß: Indem er seine Unterschrift unter den Staatsvertrag setzt, stimmt er diesem auch zu – aller gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages ist nämlich nur dann möglich, wenn zunächst alle Ministerpräsidenten und im Anschluss alle Länderparlamente zustimmen. Indem Haseloff nun seine Unterschrift leistet, wälzt er lediglich die Verantwortung auf den Landtag Sachsen-Anhalt ab. Die vom Chef seiner Staatskanzlei, Rainer Robra, vollmundig geforderte Strukturreform samt ernsthaftem Sparkurs ist so natürlich nicht durchzusetzen – einmal mehr werden die nimmersatten Öffentlich-Rechtlichen wohl mit Lippenbekenntnissen und ohne blaues Auge davon kommen – weil für die Länderchefs die regierungsnahe und politisch in ihrem Sinne gefärbte Berichterstattung offenbar mehr zählt, als zeitgemäße und überfällige Reformanstrengungen.

Die oft verbreitete Aussage, dass die Parlamente nicht von der Beitragsempfehlung der KEF abweichen dürfen, ist falsch. Im 12. Rundfunkurteil hat das Bundesverfassungsgericht anerkannt, dass eine unangemessene Belastung der Beitragszahler ein legitimer Grund ist, einer Beitragserhöhung nicht zuzustimmen. Lediglich eine Abweichung aus medienpolitischen Gründen ist nicht zulässig. Insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Krise, die gerade auch eine Wirtschaftskrise ist, sieht die AfD in jeder Gebührenerhöhung eine unangemessene Belastung der Beitragszahler. In einer Zeit, in der Bürger, sowie kleine und mittlerer private Medienanbieter um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten müssen, ist einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags keinem Bürger vermittelbar. Die AfD lehnt daher die Beitragserhöhung entschieden ab. Ich hoffe, dass die Abgeordneten im Landtag Sachsen-Anhalt fraktionsübergreifend zu der gleichen Erkenntnis kommen. Ihnen müsste doch klar sein, dass angesichts der erwiesenen Reformunwilligkeit der milliardenschweren Sender nur ein klares ‚Nein‘ zu zählbaren Reformanstrengungen führt. Die AfD-Fraktionen in den Landtagen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz werden die Beitragserhöhung auf über 18 Euro natürlich ablehnen“, sagt Paul.

Sven Tritschler, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, ergänzt: “Mitten in der größten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg genehmigen die Ministerpräsidenten dem teuersten Staatsfunk der Welt eine Gebührenerhöhung. Viele Deutsche müssen sparen, der Staatsfunk aber nicht. Diese neuerliche Instinktlosigkeit beweist, wie wichtig den Altparteien ihre Hofberichter von WDR und Co. sind. Jetzt liegt es an den Landtagen. Mal sehen, ob sich im einen oder anderen Land die CDU unserer Ablehnung anschließt.”