Nicht die EU ist ‘souverän’, sondern jeder ihrer Mitgliedsstaaten!

Dr. Gunnar Beck (AfD), stellvertretender Vorsitzender der ID-Fraktion

Das Bundesverfassungsgericht schützt vor vertragswidrigen Übergriffen der EU in bundesdeutsches Verfassungsrecht und die Grundrechte.

Der Rechtspolitische Sprecher der AfD-Delegation im EU-Parlament, Dr. Gunnar Beck, weist den EU-Abgeordneten Sven Giegold (GRÜNE) und die EU-Abgeordnete Katarina Barley (SPD) bezüglich der Forderung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland in die Schranken. Giegolds Forderungen zeuge weniger von vertragsrechtlichem Sachverstand, sondern dokumentiere eine ‘tiefliegende Verwirrung und Verirrung’. In einem Schreiben an die deutsche EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hatte der Abgeordnete der GRÜNEN die EU-Kommission aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Das Bundesverfassungsgericht habe sich mit seinem EZB-Urteil über ein Urteil des EuGH hinweggesetzt und damit die EU-Verträge gebrochen, sagte Giegold. So weltfremd die Forderung des GRÜNEN sei, so bedenklich müsse stimmen, dass die EU-Abgeordnete Katarina Barley als ehemalige SPD-Bundesjustizministerin sich dieser Einschätzung angeschlossen habe, so Beck, der vor seiner Wahl in das EU-Parlament neben einer anwaltlichen Tätigkeit als Dozent für Europarecht und Rechtstheorie an der University of London tätig war:

,,Das Bundesverfassungsgericht hat sich seit seinem Solange I-Urteil 1974 in Fragen der Anwendung des EU-Rechts im deutschen Hoheitsgebiet eine Gerichtsbarkeit der letzten Instanz, auch Urteile des EuGH zu hinterfragen, vorbehalten. Auch die Annahme, EU-Recht breche stets nationales Recht, ist falsch. Sie gilt nur unter dem Vorbehalt des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung der EU durch die Mitgliedstaaten als den sogenannten ‘Herren der Verträge.’ Vertraglich nicht autorisierte EU-Rechtsetzung ist vertragswidrig und deshalb überhaupt kein Recht. Die EU hat keine autochthone Gesetzgebungskompetenz.

Hätte der EuGH die ausschließliche Gerichtsbarkeit inne, auch über die Auslegung des Umfangs der den EU-Institutionen vertraglich eingeräumten Befugnisse zu entscheiden, käme dies einer Kompetenz-Kompetenz der EU gleich. Im Ergebnis wäre die EU damit souverän, denn sie könnte über ihre Gerichte ihre Macht beliebig erweitern. Im Umkehrschluß hätten die Mitgliedstaaten die Kontrolle über den Integrationsprozeß verloren. Der schleichenden EU-Kompetenzanmaßung über die EU-Gerichte stünden so Tür und Tor offen.

Genau davor schützt die Gerichtsbarkeit des Bundesverfassungsgerichtes auch in EU-Fragen: Das Verfassungsgericht schützt den Bürger vor vertragswidrigen Übergriffen der EU in bundesdeutsches Verfassungsrecht und die Grundrechte der Bürger. Dieser Schutz ist nicht nur zulässig, sondern zwingend geboten. Ähnlich sehen das Verhältnis von EU- zu nationalem Recht übrigens zahlreiche weitere nationale Verfassungsgerichte, u. a. in Dänemark, Ungarn oder in Polen.

Souverän ist aber nicht die EU, sondern die Mitgliedsstaaten. Dass Herr Giegold dies nicht einsehen möchte, dürfte seinem Euroenthusiasmus geschuldet sein. Viel bedenklicher ist, dass eine ehemalige Bundesministerin der Justiz, Katarina Barley, Giegold beipflichtet. Das scheint auch Kommissionspräsidentin von der Leyen, doch wer deren Antwort aufmerksam liest, weiss, sie legt sich noch nicht fest, sondern könnte sich jederzeit entwinden.’’