Der Aktionsplan verstößt gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Neutralitätspflicht des Staates.
Thomas Ehrhorn, stellvertretendes Mitglied der AfD-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Kultur- und Medien, hat den am 19. Februar 2020 von der EU-Kommission vorgestellten ‘Aktionsplan für die Medien’ kritisiert. Damit werde gegen die vom Grundgesetz gebotene inhaltliche Neutralitätspflicht des Staates verstoßen, weil nun bestimmte ‘Qualitätsinhalte’ im Sinne der EU verbreitet werden sollen.
„EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen führt ungerührt den bereits mit dem ‚Aktionsplan für Desinformation‘ eingeschlagenen Irrweg der EU fort. Erkennbar geht es der Kommission nicht darum, freien, kritischen Journalismus zu ermöglichen. Vielmehr plant die EU ‚Qualitätsmedien unter die Arme zu greifen‘ und schafft damit ungeniert finanzielle und inhaltliche Abhängigkeiten. Das ist ein gefährlicher Eingriff in die Pressefreiheit. Dieser Aktionsplan verstößt somit klar gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach dem Staat eine inhaltliche Neutralitätspflicht, die jede Differenzierung nach Meinungsinhalten verbietet, auferlegt wird.
Es ist grotesk, von ‚Qualitätsinhalten‘ zu fabulieren, wenn damit linker Haltungsjournalismus in der Tradition eines Relotius, Leyendecker und Restle gemeint ist. Die Art und Weise, wie heute undifferenziert Verfassungsschutzbeobachtung auf Zuruf etablierter Parteien gefordert wird, zeigt den Niedergang der angeblichen ‚Vierten Gewalt‘, die für sich reklamiert, ‚unabhängig‘ zu sein. Und wenn der aktuell größte politische Skandal, der das Zeug hat, die Bundesregierung zu Fall zu bringen, nämlich eine eventuelle Untreuehandlung des amtierenden Bundesfinanzministers in Millionenhöhe, in den Medien bestenfalls als Hamburger Lokalposse im Rahmen des Wahlkampfs Erwähnung findet, dann ahnt man, wie weit bereits heute die staatliche Abhängigkeit der sogenannten Qualitätsmedien fortgeschritten ist“, sagt Ehrhorn.