Das Seehofersche Abschiebechaos beschädigt unseren Rechtsstaat

Dr. Alexander Gauland MdB, AfD-Ehrenvorsitzender und Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD/CC0-Pixabay_1279720 CC0-Pixabay

Wenn die Polizei einen Betroffenen erst um Erlaubnis für die Abschiebung fragen muss, hat unser Rechtsstaat ausgedient.

Der AfD-Ehrenvorsitzende Dr. Alexander Gauland MdB sieht Bundesinnenminister Seehofer (CSU) in der Pflicht, seinen Abschiebungs-Ankündigungen Taten folgen zu lassen und durch Wiedereinführung der Grenzkontrollen Vorkehrungen zu schaffen, dass illegale Zuwanderer erst gar nicht deutschen Boden betreten können. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bestätige die Position der AfD, wonach eine sofortige Rückführung von illegal Zugereisten bzw. Abweisung von Einreisewilligen rechtens sei. Vor diesem Hintergrund gäbe sich der deutsche Rechtsstaat der Lächerlichkeit Preis, wenn – wie in der WELT zu lesen – die Abschiebung eines Asylbewerbers abgebrochen wurde, weil dieser die Frage der Polizei, ob er abgeschoben werden wolle, verneint habe:

„Dieser absurde Fall steht exemplarisch für das völlige Versagen der deutschen Abschiebepolitik. Es ist aberwitzig, dass die Polizei bei einer Abschiebung vorher das Einverständnis des Betroffenen einholt. Was kommt als nächstes? Dadurch wird unser Rechtsstaat der Lächerlichkeit preisgegeben. Ein Staat, der nicht willens oder in der Lage ist durchzusetzen, wer sich innerhalb seiner Grenzen aufhalten darf und wer nicht, macht sich völlig unglaubwürdig. Die Folgen sind fatal: Wer einmal nach Deutschland eingereist ist, kann praktisch für immer in Deutschland bleiben, selbst wenn er illegal über die Grenze gekommen ist und keinen Anspruch auf Asyl hat. Das machen auch die ständig sinkenden Abschiebezahlen deutlich.

Bundesinnenminister Horst Seehofer muss seinen zahllosen Ankündigungen einer Abschiebeoffensive endlich Taten folgen lassen und dafür sorgen, dass ausreisepflichtige Ausländer das Land auch tatsächlich verlassen. Und man muss immer wieder daran erinnern: Würden die deutschen Grenzen konsequent kontrolliert und Asylbewerber, die aus einem sicheren Drittland nach Deutschland einreisen wollen, sofort abgewiesen werden, gäbe es derartige Fälle überhaupt nicht.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu sogenannten ‚Push-Backs‘, d. h. zu Kollektivausweisungen von illegal eingedrungenen Migranten in die EU, sieht jedenfalls keinen Verstoß Spaniens bei der sofortigen Rückführung illegaler Eindringlinge. Auf Grundlage dieses Urteils kann auch Deutschland illegal zugewanderte Migranten wieder ausweisen bzw. an der Grenze zurückweisen“, sagt Gauland.