AfD-Antrag für mehr Verbaucherschutz von CDU und SPD in den Fachausschüssen abgelehnt.
Die AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier und Jens Maier sind enttäuscht darüber, dass sich die Regierungsparteien CDU und SPD in den Fachausschüssen ‘Tourismus’ und ‘Recht’ gegen den Antrag der AfD-Fraktion ausgesprochen hatten, der die Entschädigung aller Flugpassagiere im Fall der Insolvenz einer Fluggesellschaft zum Ziel hat:
Der Vorsitzende des Tourismusausschusses des Bundestages, Sebastian Münzenmaier, erklärt: „Nicht erst seit der Pleite von Air Berlin und Germania ist bekannt, dass die vorausgezahlten Kundengelder häufig verloren sind, wenn Flugunternehmen zahlungsunfähig werden. Es ist fast zynisch, wenn Bundesregierung und GroKo lieber auf wirkungslose nationale Zulassungsreglungen für Fluggesellschaften oder ferne europäische Lösungen verweisen, statt den Menschen jetzt zu helfen. Die Luftverkehrsaufsicht war weder in Deutschland bei Air Berlin oder Germania noch in anderen EU-Staaten, wie bei Alitalia oder Monach in der Lage, Großinsolvenzen zu verhindern und Fluggäste zu schützen. Union und SPD fallen dennoch denen in den Arm, die betroffene Fluggäste endlich effektiv schützen wollen. Das ist schlicht verantwortungslos“, sagt Münzenmaier.
Gegen die Insolvenz einer Fluggesellschaft sind in Deutschland aktuell nur die Passagiere gesichert, die eine Pauschalreise gebucht haben. Dort muss der Reiseveranstalter Hin- und Rücktransport der Reisenden bei Insolvenz der Fluggesellschaft sicherstellen. Die AfD-Bundestagsfraktion hat beantragt, diese Schutzlücke zu schließen. Dies wurde mit der Mehrheit von Union und SPD in den Fachausschüssen verhindert.
Der Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, Jens Maier, erklärt:
„In dieser Woche haben Union und SPD in den Fachausschüssen des Bundestages verhindert, dass der Kundenschutz für Flugpassagiere verbessert wird. Damit lässt die GroKo Flugpassagiere im Regen stehen. Die AfD-Fraktion hatte beantragt, dass Passagiere den bezahlten Flugpreis zurückerhalten sollen, wenn der Flug wegen Insolvenz der Fluggesellschaft ausfällt und dass Ihnen bei Bedarf die Kosten für eine Rückbeförderung zum Abflughafen erstattet werden“, sagt Maier.