AfD berät weiteres Vorgehen im Fall Gedeon

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Der Vorgang zeigt, dass das deutsche Recht Parteiausschlüsse selbst in offenkundigsten Fällen einer Parteischädigung erschwert.

Die AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen und Dr. Alexander Gauland äußern sich zum Urteil des Landesschiedsgerichtes Schleswig-Holstein im Ausschlussverfahren gegen Wolfgang Gedeon wie folgt: „Der innerparteiliche Instanzenweg ist mit diesem Urteil noch nicht ausgeschöpft. Der Bundesvorstand wird am kommenden Montag über das weitere Vorgehen beraten. Wir werden gegebenenfalls durch alle rechtlichen Instanzen gehen, um Herrn Gedeon aus der Partei auszuschließen. Auch im Fall von Frau von Sayn-Wittgenstein hatte das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein ja zunächst einen Parteiausschluss abgelehnt. Dieses Urteil wurde jedoch vom Bundesschiedsgericht revidiert und der Ausschluss fand schließlich statt.

Grundsätzlich und über dieses Urteil wie auch über unsere Partei hinaus zeigt dieser Vorgang erneut, dass das derzeitige deutsche Recht Parteiausschlüsse selbst in offenkundigsten Fällen einer Parteischädigung völlig unverhältnismäßig erschwert. In unseren europäischen Nachbarländern gibt es solche immensen Hürden für einen Parteiausschluss nicht. Das wäre auch hier wünschenswert.“