Parteiausschluss von Doris von Sayn-Wittgenstein beantragt

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Ihre Parteiämter sollen bis zur Schiedsgerichts-Entscheidung ruhen.

„Der Bundesvorstand hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, gegen die Vorsitzende des AfD-Landesverbandes Schleswig-Holstein, Frau Doris von Sayn-Wittgenstein, ein Parteiausschlussverfahren nach § 7 (5) Bundessatzung, einzuleiten. Der Bundesvorstand hat zugleich vor dem Hintergrund mutmaßlich strafrechtlich relevanter Vorgänge nach § 7 (7) Bundessatzung beschlossen, Frau Sayn-Wittgenstein bis zur Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts in der Hauptsache von der Ausübung ihrer Rechte, d.h. auch von der Ausübung ihrer Parteiämter, auszuschließen.“