![AfD-BUNDESVORSTAND](https://afdkompakt.de/wp-content/uploads/2018/12/AfD-BUNDESVORSTAND-678x381.jpg)
Ihre Parteiämter sollen bis zur Schiedsgerichts-Entscheidung ruhen.
„Der Bundesvorstand hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, gegen die Vorsitzende des AfD-Landesverbandes Schleswig-Holstein, Frau Doris von Sayn-Wittgenstein, ein Parteiausschlussverfahren nach § 7 (5) Bundessatzung, einzuleiten. Der Bundesvorstand hat zugleich vor dem Hintergrund mutmaßlich strafrechtlich relevanter Vorgänge nach § 7 (7) Bundessatzung beschlossen, Frau Sayn-Wittgenstein bis zur Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts in der Hauptsache von der Ausübung ihrer Rechte, d.h. auch von der Ausübung ihrer Parteiämter, auszuschließen.“