Gericht bestätigt AfD-Parteiausschluss von Dr. Ludwig Flocken

Dirk Nockemann, MdL, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Dr. Alexander Wolf, MdL, Vorsitzender der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, FotoAfD/Pixabay_qimono

Bestätigung des Urteils des AfD-Bundesschiedsgerichts und für den Kurs der Hamburger AfD.

Die AfD-Hamburg begrüßt das Urteil des Landgerichts Berlin, in dem das Urteil des Bundesschiedsgerichtes der Partei zum Parteiausschluss des Bürgerschaftsabgeordneten Dr. Ludwig Flocken vollumfängich bestätigt worden ist. Im Urteil des AfD-Bundesschiedsgerichts hatte es u.a. geheißen: Flockens Äußerungen seien weitab menschlichen Anstandes und stellten einen schweren Verstoß gegen die Ordnung der Partei dar.

AfD-Landesverband und Bürgerschaftsfraktion begrüßen das Urteil. Der AfD-Landesvorsitzende Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf, Vorsitzender der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, erklärten: „Wir kämpfen mit harten Bandagen gegen das politische Versagen der Altparteien. Willkommen sind uns aber nur Mitglieder, für die die Grenzen der Verfassung ohne jede Einschränkung gelten. Herr Dr. Flocken bewegte sich nicht mehr in den Grenzen, die sich die Partei selbst gesetzt hat. Seine Aktivitäten wollen wir uns daher auch nicht mehr zurechnen lassen.“