Erbschaftsteuerrecht muss vereinfacht und gerechter werden.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in den letzten 24 Jahren Regelungen des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) wiederholt für verfassungswidrig erklärt (BVerfG vom 22. Juni 1995 – 2 BvR 552/91, BVerfGE 93, 165; vom 7. November 2006 – 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, 1; vom 17. Dezember 2014 – 1 BvL 21/12, BVerfGE 138, 136). Die anschließenden Korrekturgesetze zum Erbschaftsteuerrecht haben keine verfassungsrechtliche Stabilität gebracht. Auch die derzeitige Fassung des ErbStG steht erneut auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben die aktuelle rechtswissenschaftliche Kritik mit den vielen erbschaftsteuerlichen Detailproblemen zusammengestellt (vgl. Arbeit vom 21. Februar 2019: WD 4 – 3000 – 010/19, S. 5 bis 7).
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter wollte von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob die Bundesregierung nun endlich eine Gesetzesinitiative zur Umsetzung der genannten und zitierten Erbschaftsteuer-Erneuerungsvorschläge der Steuerrechtswissenschaftler Prof. Dr. Roman Seer und Prof. Dr. Paul Kirchhof plane: Weg von sehr hohen Steuersätzen mit umfangreichen Durchbrechungen der Steuerbemessungsgrundlage und hin zum geringen Steuersatz mit Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage.
Dazu erklärt Stefan Keuter:
„Das Erbschaftsteuerrecht muss vereinfacht und gerechter werden. Aus diesem Grund fordere ich – nach dem Vorbild von Prof. Dr. Paul Kirchhof ein Erbschaftsteuerrecht welches den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht und damit den seit Jahren andauernden Streit um die Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes beendet.
Die schlichte Antwort der Bundesregierung, die in der Literatur vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken würden von der Bundesregierung nicht geteilt werden, ist eine Zumutung.
Die Bundesregierung verweigert erneut die Auseinandersetzung mit fundierten kritischen Steuerfragen der größten Oppositionsfraktion im Bundestag. Ich werde mich weiter für ein vereinfachtes, gerechtes und vor allem verfassungsrechtlich unbedenkliches Steuerrecht stark machen.“