Dass Deutsche bezüglich Hetze rechtlich schlechter gestellt sind als Ausländer, sollte nicht länger hingenommen werden.
Wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB kann nach derzeitiger Rechtslage nicht bestraft werden, wer seine Hetze gegen „Deutsche“ richtet. Mit dem Ziel, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, hatte die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Dessen Rechtsausschuss befasste sich am Mittwoch mit dem Gesetzentwurf insoweit, als über den Antrag der AfD, eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema durchzuführen, abgestimmt wurde. Die anderen Parteien erklärten sich dazu nicht bereit.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, Obmann der AfD-Fraktion im Rechtsausschuss, kommentiert das Ergebnis der Abstimmung wie folgt: „Schon anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Plenum des Bundestags war abzusehen, dass die anderen Parteien den Schutzzweck der Volksverhetzung für jeden und alles befürworten, für die deutsche (Noch-) Mehrheitsbevölkerung aber ablehnen möchten. Konsequenterweise wurde denn auch heute der Antrag auf Anhörung von Experten zu diesem Thema von den anderen Fraktionen zurückgewiesen. Offensichtlich möchte man dort im Wolkenkuckucksheim bleiben und vor der Realität die Augen verschließen.“
Diese Realität sehe jedoch anders aus, gibt Maier zu bedenken. So gebe es genügend Vorfälle, wo sich Hetze und Verhetzung gegen ‚die Deutschen‘ schlechthin richtet. Das und warum dies laut Gesetz allerdings anders bewertet werde, sei überhaupt nicht nachvollziehbar: „Es kann doch wohl keinen wesentlichen Unterschied machen, ob man *Unwort*-Ausländer propagiert oder *Unwort*-Deutscher; dem friedlichen Zusammenleben aller Bevölkerungsteile in Deutschland ist das eine genauso abträglich wie das andere“, so Maier.
Maier zeigt kein Verständnis dafür, dass von den anderen Parteien eine Anhörung von Experten abgelehnt worden war, weil dies aufschlussreich im Hinblick auf die Folgen für die Gesellschaft durch Hass und Hetze gegen Deutsche gewesen wäre. Stattdessen sole wohl die deutsche Bevölkerung vom Schutzbereich des § 130 StGB erst dann erfasst werden, wenn sie zu einer Minderheit im eigenen Land geworden sei. Für Maier ist das ein Zustand, der nicht länger hingenommen werden kann.
Am 23. Mai 2019 wird unser Grundgesetz 70 Jahre alt: Wir stehen drauf!