Ideologien, die sich im Gewand einer Religion gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung wenden, gehört die rote Karte gezeigt!
In der Sitzung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 3. April 2019 stand der Antrag der AfD-Fraktion auf der Tagesordnung, wonach die in Artikel 18 des Grundgesetzes vorgesehene Möglichkeit der Verwirkung von Grundrechten um diejenigen Fälle zu erweitern sei, in denen die Freiheit der Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2 GG) zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht wird.
Stephan Brandner MdB, Vorsitzender im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz, kommentiert den Antrag der AfD-Fraktion: „An die Verwirkung von Grundrechten werden zurecht hohe Anforderungen gestellt; in der Praxis kommt dem Ausspruch einer Verwirkung durch das Bundesverfassungsgericht bisher nur eine geringe Bedeutung zu. Gleichwohl darf man nicht übersehen, dass sich unter dem Deckmantel der ungestörten Religionsausübung ein neues Gefährdungspotential herausgebildet hat, das mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft gehört. Dazu zählt auch, dass derjenige sich nicht auf Grundrechte berufen können soll, der diese zu ihrer Abschaffung selbst missbraucht.“
Die Freiheit der Religionsausübung zählte bislang nicht zu dem Katalog der verwirkungsfähigen Grundrechte. Dass alle anderen Fraktionen dieses Thema nicht anfassen wollen, zeugt von einer verantwortungslosen Naivität, die noch zu einem bösen Erwachen führen wird. Ideologien, die sich im Gewand einer Religion gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung wenden, gehört die rote Karte gezeigt!“