Bundesverfassungsgericht verwirft AfD-Antrag gegen die Änderung des Parteienfinanzierungsgesetzes: 25 Mio € Steuerzahlergelder betroffen.
Das Bundesverfassungsgericht hat den einstweiligen Rechtsschutzantrag der AfD-Bundestagsfraktion gegen das Parteienfinanzierungsgesetz mit Beschluss vom 12.3.2019 verworfen.
Die AfD-Fraktion klagt im Rahmen einer Organklage gegen das Zustandekommen des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes, durch das sich die Parteien weitere finanzielle Mittel von rund 25 Millionen, insgesamt dann 190 Millionen Euro im Jahr, aus dem Steueraufkommen auszahlen wollen. Über diese Hauptsacheklage ist noch nicht entschieden.
Die AfD-Fraktion hatte aber auch verlangt, dass bis zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes keine erhöhten Geldmittel ausgezahlt und eventuell zu Unrecht gezahlte Gelder durch die Parteien wieder zurückzuerstatten sein sollten. Die Abweisung dieses einstweiligen Rechtsschutzantrages als unzulässig wird nun dazu führen, dass überzahlte Mittel nach Aufhebung des Parteienfinanzierungsgesetzes nicht wieder zurückgeholt werden können, weil die Parteien sie längst ausgegeben haben werden.
Dazu erklärt der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner: „In der Sache hat das Gericht wieder nichts entschieden. Sollte sich das geänderte Parteienfinanzierungsgesetz allerdings nachträglich als verfassungswidrig herausstellen, können die Parteien damit wohl die bis zu dieser Entscheidung bereits an sie ausgezahlten Steuergelder in Millionenhöhe behalten. Den Schaden hat dann wieder der Steuerzahler. Und dieser Schaden kann sehr hoch sein, denn bis zur endgültigen Entscheidung können Jahre vergehen.“
Wir geben jedoch nicht klein bei. Die Hauptsache läuft ja noch, zudem haben wir uns bereits der Normenkontrollklage der anderen Oppositionsfraktionen angeschlossen, die erst durch unseren Vorstoß wachgerüttelt worden waren. Leider reicht unsere Abgeordnetenanzahl im Bundestag noch nicht für andere Maßnahmen.“