Wir sind ‘Anwalt der Bundesländer’ im Bundestag.
Am 30. Januar 2019 ist zum ersten Mal in der Legislaturperiode der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zusammengetreten. Dabei ging es um die Beratung der vom Bundestag geplanten Änderung des Grundgesetzes, die zu einer größeren Einflusnahme des Bundes auf die Länder in den Bereichen Bildung, Verkehr und Wohnungsbau führen würde. Bekanntlich hatte der Bundestag am 29. November 2018 mehrheitlich und gegen die Stimmen der AfD-Fraktion für eine derartige Grundgesetzänderung gestimmt. Dagegen hatte der Bundesrat Mitte Dezember 2018 einstimmig votiert und zunächst für eine grundlegende Überarbeitung im Vermittlungsausschuss gestimmt. In der Zwischenzeit haben sich die Länder die von der AfD vorgetragenen Bedenken zu eigen gemacht und die vorgesehene Änderung einstimmig abgelehnt.
Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, der zusammen mit Dr. Götz Frömming der Vertreter der AfD-Fraktion im Vermittlungsausschuss ist, mit: „Als Vertreter der AfD-Fraktion habe ich mich, wie übrigens unsere gesamte Fraktion, gegen die geplante Änderung des Grundgesetzes ausgesprochen und positioniere mich somit auf der Seite der Bundesländer, die sämtlich die Änderungen gleichermaßen kritisch sehen. Obwohl die AfD noch in keiner Landesregierung vertreten ist, hat sie heute die Möglichkeit mit starker Stimme aus dem Bundestag die Belange der Bundesländer zu vertreten. Hier als Anwalt der Bundesländer in die Verhandlungen eintreten zu können. Das ist ein ,Volksanwalt‘ in seiner besten Ausprägung und das freut mich sehr“.
Dr. Götz Fömming ergänzt: „Einzig und allein die AfD-Fraktion hat die Brisanz erkannt, die sich daraus ergibt, wenn die anderen Fraktionen versuchen, das Grundgesetz aufzuweichen. Wir sind in dieser Debatte nicht nur ‚Anwalt der Länder‘, sondern auch die einzige Fraktion im Bundestages, die sich vorbehaltlos hinter die föderale Struktur unseres Staates gestellt hat. Der Föderalismus stellt sich insbesondere auch durch eine klare Aufgabenteilung und Trennung der Verantwortlichkeit zwischen Bund und Ländern dar. Wer daran rüttelt, rüttelt an unserem Grundgesetz, nach dem die föderale Struktur unseres Staates nicht angetastet werden darf.“