In der Bundeswehr sollten nur Soldaten mit deutscher Staatsangehörigkeit dienen

Rüdiger Lucassen MdB, verteidigungspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD/CC0-Pixabay-skeeze CC0-Pixabay

Die Identifikation mit unserer deutschen Kultur und unseren Werten ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Einsatz in der Bundeswehr.

Medienberichten zufolge soll der Generalinspekteur der Bundeswehr die Anwerbung von EU-Ausländern für „spezielle Tätigkeiten“ in der Bundeswehr prüfen. Hierzu sagt der verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Rüdiger Lucassen: „Die deutsche Staatsangehörigkeit ist unverändert Grundvoraussetzung für den Dienst als Soldat oder Beamter in der Bundeswehr. Soldaten in den Streitkräften müssen darüber hinaus charakterlich, geistig und körperlich für die Ausübung der Tätigkeit geeignet sein. Der Dienst in der Bundeswehr, als Soldat oder ziviler Mitarbeiter, ist ein Einsatz für das Vaterland, eine hoheitliche Aufgabe und befähigt die Bundesrepublik Deutschland neben anderen materiellen Rahmenbedingungen zur Landes- und Bündnisverteidigung. Die Identifikation mit unserer deutschen Kultur, unseren Werten und Normen ist eine unabdingbare Voraussetzung für den persönlichen Einsatz in der Bundeswehr.“

„Trotz diverser Attraktivitätsprogramme hat es die Ministerin von der Leyen nicht vermocht, die Streitkräfte personell aufzufüllen. Noch immer sind rund 18.500 Dienstposten in den Streitkräften unbesetzt. Im Beschaffungsamt der Bundeswehr in Koblenz sind rund 10 Prozent der Dienstposten vakant. Die Aufgaben müssen durch teure private Projekt- und Unterstützungsleistungen erbracht werden. Das ist ein Offenbarungseid der Bundesregierung und der Ministerin von der Leyen. Ein Aufbegehren hochrangiger Generale ist nicht zu verzeichnen, sie ordnen sich willfährig in dieses System des qualitativen Abbaus unserer Streitkräfte ein. Offensichtlich haben unsere Generale bereits das bewährte deutsche Leitbild der Inneren Führung in der Bundeswehr und mit ihm den zentralen Aspekt von dem Staatsbürger in Uniform aufgegeben.“