Es geht um Verletzung der Neutralitätspflicht und Eingriffe in das Recht der Parteien auf Chancengleichheit.
Die AfD Thüringen, deren Landtagsfraktion und Landtagsabgeordnete haben beim Thüringer Verfassungsgerichtshof gegen Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer und Innenminister Georg Maier die Durchführung von Organstreitverfahren beantragt.
Anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2017 haben beide Amtsträger mit diversen falschen Tatsachenbehauptungen den AfD-Landesverband Thüringen als „Prüffall“ des Verfassungsschutzes bezeichnet. Dies hatte eine bundesweite mediale Kampagne zur Folge, in welcher der AfD und insbesondere ihrem Landesverband Thüringen rechtsextreme Zielstellungen und die Zusammenarbeit mit Extremisten unterstellt und die Treue zur Verfassung abgesprochen wurde.
Des Weiteren geht es in den Verfahren um die öffentliche Stellungnahme Stephan Kramers am Vortag des Listenwahlparteitags der AfD Thüringen im Oktober 2018, in der Kramer behauptete, dass die Partei zementieren würde, wofür sie stehe, wenn sie Björn Höcke zum Spitzenkandidaten mache. Im Zusammenhang mit der vorangegangenen Begründung des Prüffalls stellt dies einen einzigartigen politischen Erpressungsversuch eines Amtsträgers dar. Parteitagsteilnehmer sollten offenkundig durch die Drohung mit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz unmittelbar im Vorfeld des Landesparteitags veranlasst werden, den wirkmächtigen Oppositionspolitiker und Angstgegner der Regierungskoalition Höcke nicht zum Spitzenkandidaten zu wählen.
Die AfD sieht hierin laut Landessprecher Stefan Möller einen schweren Verstoß gegen die Neutralitätspflichten beider Amtsträger und eine massive Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Chancengleichheit der Parteien: „Bei den beantragten Verfahren geht es um schweren Amtsmissbrauch. Die öffentliche Kundgabe des ‚Prüffalls‘ sowie der Erpressungsversuch durch den Verfassungsschutzpräsidenten sind schwerste Verstöße gegen die Neutralitätspflicht und Eingriffe in das Recht der Parteien auf Chancengleichheit. Leider hat das in Thüringen mittlerweile trotz entsprechender Urteile des Verfassungsgerichtshofs eine traurige rot-rot-grüne Tradition.
Wir verstehen zwar, dass angesichts der Erfolge der AfD und dem damit einhergehenden Niedergang der Landes-SPD die Nerven bei beiden SPD-Amtsträgern blank liegen. Trotzdem haben sie sich an die Regeln unseres Verfassungsstaats zu halten. Der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz und das Innenministerium sind nicht wie in der DDR dazu da, um unbequeme Oppositionsparteien wie die AfD zu verfolgen und zu diffamieren.“