Eingriff in die Budgethoheit bedeutet Verstoß gegen das Demokratieprinzip und gegen ein grundlegendes Verfassungsrechtsprinzip Deutschlands.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Andreas Kalbitz, erklärt anlässlich der Plenardebatte zum Haushaltsplan:
„Die Alternative für Deutschland lehnt den Doppelhaushalt 2019/2020 wegen dessen Verfassungswidrigkeit ab. Jeder klar denkende Demokrat kann nur zu dem einen Schluss kommen, diesen Haushaltsplan abzulehnen. Rot-Rot hat hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, der klar verfassungswidrig ist. Das haben mittlerweile zwei Rechtsgutachten bestätigt, eines von Prof. Dr. iur. Karl A. Schachtschneider und ein weiteres, von der CDU-Landtagsfraktion in Auftrag gegeben (Gutachter: Prof. Dr. Christoph Gröpl). Selbst der parlamentarische Beratungsdienst des Landtags sieht diesen Gesetzentwurf äußerst kritisch. Der vorliegende Haushaltsgesetzentwurf will die Budgetplanung für 2019/2020 festschreiben.
Dabei fällt dieser Haushalt noch nicht einmal zu 50 % in die Zeit der demokratischen Legitimation der Woidke-Regierung. Somit entbehrt er jeglicher Legitimation, denn die demokratische Legitimationskraft eines Parlamentes ist auf die jeweilige Wahlperiode begrenzt, für die es gewählt wurde. Und das heißt für Rot-Rot: 2019 ist Schluss! Dieser Eingriff in die Budgethoheit bedeutet einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip und damit einen Verstoß gegen ein grundlegendes Verfassungsrechtsprinzip Deutschlands. Diese Landesregierung verstößt also sehenden Auges und in der größtmöglichen Ignoranz und Abgehobenheit, die man sich gegenüber dem demokratischen Souverän, dem Volk, nur vorstellen kann, gegen die Landesverfassung. Der Woidke-Regierung geht es nur um ihren Machterhalt um jeden Preis. Aber wer bereit ist, Deutschland abzuschaffen, dem kann die Demokratie auch nicht viel wert sein. Angesichts des absehbaren Endes dieser Regierung kann so ein Übergriff von Rot-Rot nur als verzweifelter, vorweggenommener Versuch der Demokratie-Sabotage gewertet werden.“