Einnahmen der Kommunen aus der Grundsteuer über eine Beteiligung an Lohn- oder Mehrwertsteuer ausgleichen.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2018 die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte, bleibt dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2019, um für eine verfassungskonforme Neuregelung zu sorgen. In den kommenden Tagen soll dazu ein Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) öffentlich gemacht werden. Das Modell sieht vor, die Grundsteuer für jede Wohnung einzeln anhand ihrer Fläche, des Alters und der Höhe der Miete zu berechnen.
Der stellvertretende AfD-Bundessprecher und finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, bewertet diesen Vorschlag als nicht durchführbar und warnt vor den Folgen: „Das Bundesministerium für Finanzen um Olaf Scholz zeigt wieder einmal, dass sie völlig praxisferne Vorschläge machen, wie schon beim Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus. Theoretisch müsste ja dann jedes Jahr die aktuelle Miete einer Wohnung gemeldet werden. Was hier im Raum steht, wird wohl tatsächlich zu einer noch stärkeren Erhöhung gerade für Wohnraum in Ballungsräumen führen, so Gottschalk. Auch sei unklar, wie hoch der Verwaltungsaufwand sein wird.
Gottschalk weiter: „Mit der AfD ist so eine Reform nur aufkommensneutral zu machen. Man hätte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nutzen sollen, um über eine generelle Abschaffung der Grundsteuer nachzudenken. Die 14 Milliarden Einnahmen für Kommunen aus der Grundsteuer hätte über eine Beteiligung der Kommunen an den Lohnsteuern oder an der Mehrwertsteuer ausgeglichen werden können. Die AfD steht für ein einfacheres und gerechteres Steuersystem im Sinne der Bürger.“