Unternehmen, welche die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf umsetzen wollen, sollen steuerlich entlastet werden.
Die AfD-Fraktion reichte den Antrag (6/14750) „Anerkennung und Honorierung der Leistung pflegender Angehöriger – Landespflegefördergeld einführen“ ein.
André Wendt, AfD-Abgeordneter aus Dresden erklärt:
„Der Mangel an Pflegefachkräften wird uns in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen stellen. Schon heute unterschreiten immer mehr Pflegeheime die Personalvorgaben – bereits jedes achte Heim in Sachsen. Bis 2030 brauchen wir 16.000 zusätzliche Pflegekräfte für die Altenpflege. Seit drei Jahren tagt dazu die Enquete Kommission Pflege im Landtag. Die Frage ist: Wie schaffen wir es in Zukunft, eine angemessene und würdevolle Versorgung unserer Pflegebedürftigen sicherzustellen? Um ein selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen, braucht es neben Pflegediensten auch das Engagement der Angehörigen.
Deshalb möchten wir mit dem Antrag erreichen, dass die Absicherung der pflegenden Angehörigen insbesondere in der Rentenversicherung verbessert wird, um Altersarmut vorzubeugen. Zudem benötigen wir eine Geldleistung, die entgangenes Einkommen ersetzt, da das bisherige Pflegegeld dazu nicht ausreicht und zum Teil für andere Leistungen eingesetzt wird. Solange es keine angemessene Leistung für Aufwand und Verdienstausfall vom Bund gibt, soll ein Landespflegefördergeld vom Freistaat konzipiert und an einen vom Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 bestimmten pflegenden Angehörigen ausgezahlt werden.
Unternehmen, welche die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf umsetzen wollen, sollen steuerlich entlastet werden. Wir brauchen also, um die pflegerische Versorgung zu sichern, neben Verbesserungen bei der professionellen Pflege, auch die Stärkung der Angehörigenpflege, um die Pflege auch zukünftig aufrechterhalten zu können. Mit unserem Antrag wollten wir erste effektive Schritte einleiten, um auch zukünftig eine umfassende und nachhaltige Angehörigenpflege zu ermöglichen.“