„Kieler Nachrichten“- Artikel mit abwertenden Aussagen über Rechtsanwalt ist ein Angriff auf die Rechtspflege.
Der Streit um den verweigerten Moscheebesuch eines Rendsburger Schülers (siehe: http://www.doris-von-sayn-wittgenstein.de/fileadmin/user_upload/Pressemitteilungen/2017/20171213-Pressemeldung_Mit_zweierlei_Mass_gemessen.pdf) beschäftigt weiter die Gerichte. Die „Kieler Nachrichten“ möchten hier nicht abstehen, eignet sich der Fall doch vortrefflich für Hetze: In einem am 1. August veröffentlichten Beitrag „Moschee-Streit geht weiter“ (http://www.kn-online.de/Lokales/Rendsburg/Rendsburg-Moschee-Streit-geht-weiter-Eltern-legen-Rechtsmittel-ein) berichtet Hans-Jürgen Jensen, daß das Meldorfer Amtsgericht den ursprünglichen Bußgeldbescheid zwar gemildert habe; aus grundsätzlichen Erwägungen hätten die Eltern jedoch Rechtsmittel hiergegen eingelegt, weil in der Moschee „Islamunterricht stattgefunden“ habe, so der Anwalt der Eltern.
Die „Kieler Nachrichten“ weiter: „Der Vater engagierte den Düsseldorfer Juristen Alexander Heumann, der in der rechtpopulistischen und islamfeindlichen Szene zu Hause ist.“ Es erschließt sich dem geneigten Leser nicht, warum der private Hintergrund des Verteidigers für den Fall so bedeutsam sein soll, außer daß er die Wahrnehmung verfassungsmäßiger Rechte und deren Verteidigung anrüchig machen soll.
Hierzu sagt Doris von Sayn-Wittgenstein, Vorsitzende der AfD-Schleswig-Holstein und Mitglied im Landtag: „Der Frontalangriff auf ein Organ der Rechtspflege ist ein Angriff auf unser Rechtssystem und deshalb brandgefährlich. Solche Presse mißbraucht die Demokratie und hat keine Lehren aus der Vergangenheit gezogen. Anwälte, die nachweislich der linksterroristischen RAF zuarbeiteten, sind heute in Amt und Würden. Warum wird ihr politischer Hintergrund beschwiegen?“
Auch die skandalösen Vorgänge zur Neubesetzung des Landesverfassungsgerichts mit einem den linksliberalen Politikern und Medien unliebsamen Kandidaten Ende Juni (siehe: http://www.doris-von-sayn-wittgenstein.de/fileadmin/user_upload/Pressemitteilungen/2018/65012018_Pressemeldung_Richterwahlausschuss.pdf) waren jedenfalls den „Kieler Nachrichten“ keine kritische Betrachtung wert.