Neues Landesdatenschutzgesetz behindert die Arbeit des Landesrechnungshofes.
Der Landesrechnungshof hat die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung in der Europäischen Union (EU-DSGVO) stark kritisiert. Die Verordnung gilt, mangels Regelungskompetenz, nicht für die Finanzkontrolle der Mitgliedsstaaten. Nun soll dies dennoch zum Anlass genommen werden, ein neues Landesdatenschutzgesetz zu erlassen. Dieses soll die Geltung der EU-DSGVO auch auf die Prüfungs- und Beratungstätigkeiten des Rechnungshofs erweitern.
Hierzu Iris Nieland, haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz: „Die Landesregierung darf das von der Verfassung garantierte Recht auf eine unabhängige und effektive Finanzkontrolle nicht durch die Hintertür aushöhlen.“
Iris Nieland weiter: „Die Prüfungsordnung des Rechnungshofes genügt heute schon den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Datenschutz. Daher muss sich die Landesregierung fragen lassen, warum die Gültigkeit der EU-DSGVO auf die landeseigene Finanzkontrolle erweitert werden soll. Zumal der Landesrechnungshof bereits einen Vorschlag unterbreitet hat, wie man, ohne die Unabhängigkeit des Prüfungsprozesses zu gefährden, die Datenschutzstandards noch transparenter gestalten könnte.“