AfD-Abgeordnete lassen sich weder von einem Bundestagsvizepräsidenten noch von selbsternannten „Qualitätsmedien“ verunglimpfen.
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki hat eine von der AfD-Bundestagsfraktion geforderte Unterlassungserklärung wegen einer ihm zugeschriebenen diffamierenden Äußerung in einem „Zeit online“-Artikel vom 21. März nicht abgegeben und behauptet, seine Äußerung wäre eine andere gewesen. Die AfD-Fraktion hat daraufhin juristische Schritte gegen die Zeit online GmbH eingeleitet.
Anlass ist eine Kubicki zugeschriebene Aussage, bei einer Debatte zu ‚Integration und zum Holocaust‘ sei aus den AfD-Reihen sinngemäß der Zwischenruf gekommen, man habe im ‚Dritten Reich‘ noch viel zu wenig Juden umgebracht. Kubicki macht geltend, er habe von einem andren sinngemäßen Zwischenruf aus der AfD-Fraktion gesprochen. Der Bericht von Zeit online wäre mithin falsch.
Die AfD-Bundestagsfraktion bezeichnet die Aussage als frei erfunden und verlangt nun von der Zeit online GmbH die Löschung des rechtswidrigen Textes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 18.04.2018 und die Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs bis zum 27.04.2018.
„Diese Angelegenheit muss dringend geklärt werden”, sagt der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion. „Es steht das Wort eines Bundestagsvizepräsidenten, der die AfD erklärter Maßen verachtet, gegen einen Bericht in einem sogenannten ‚Qualitätsmedium‘. Und einer von beiden Beteiligten lügt damit. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag wird ehrabschneidende, frei erfundene und widerwärtige Diffamierungen und Falschbehauptungen weder von politischen Konkurrenten noch von Medien hinnehmen. Der Reaktion der Zeit online GmbH sehen wir mit Interesse entgegen.“