Kosten der Terrorabwehr nicht auf die Veranstalter von Volksfesten abwälzen

Die Unterstützung eines Vereins, der auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht, ist für die Fraktion inakzeptabel
Claus Schaffer, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein, FotoAfD/Pixabay_ptra

Die Sicherheit der Bürger in Schleswig-Holstein ist Aufgabe des Landes.

Seit den Terroranschlägen von Paris, Nizza und Berlin müssen Volksfeste und Weihnachtsmärkte auch in Schleswig-Holstein gegen Terroranschläge besonders gesichert werden. Anlässlich der aktuellen Debatte (siehe hierzu den Artikel in SHZ vom 30.1.2018), wer die Kosten hierfür zu tragen hat, erklärt Claus Schaffer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag: „Die Gefahr terroristischer Anschläge, insbesondere islamistisch motivierter, ist eine Realität, der sich gerade auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein zu stellen hat. Die Sicherheit der Bürger in Schleswig-Holstein zu gewährleisten, ist eindeutig Aufgabe des Landes – die damit verbundenen Kosten zu tragen selbstverständlich auch.

Terrorabwehr ist keine kommunale Aufgabe
Die Terrorabwehr stattdessen als kommunale Aufgabe zu bezeichnen und sich aus der finanziellen Verantwortung herausnehmen zu wollen, wie es aktuell der Innenminister Grote (CDU) tut, ist inakzeptabel. Wer wie die Landesregierung ein konsequentes Vorgehen gegen islamische Extremisten vermissen lässt, Abschiebungen von Gefährdern nur schleppend und unzureichend durchführt, muss in der Folge eine wirksame Terrorabwehr zum Schutz der Gesellschaft betreiben – und diese auch bezahlen.

Unterm Strich bezahlen wir alle für die Folgen einer verfehlten Asylpolitik, mit unseren Steuern und dem Verlust an Sicherheit und Freiheit.“