Thüringer Verfassungsschutzbericht 2016 ist parteipolitisch instrumentalisiert

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Fehlende Neutralität hegt Zweifel an sachgerechter Amtsführung.

Der Landessprecher der AfD-Thüringen, Stefan Möller, wirft dem Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, vor, die von Amts wegen gebotene Neutralität nicht zu wahren. Die Kritik von Möller bezieht sich auf die bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2016 gemachte Aussage, wonach eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz nicht mehr auszuschließen sei.

„Die Vorstellung des Verfassungsschutzberichts für 2016 offenbart eine skandalöse Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes durch Rot-Rot-Grün”, kommentiert Möller und ergänzt, “Wer einerseits die offen linksextremistische und demokratiefeindliche Kommunistische Plattform nicht mehr für erwähnenswert hält, andererseits aber bei jeder passenden Gelegenheit über die Beobachtung der AfD oder Teilen davon räsoniert, widerlegt eindrucksvoll die für eine sachgerechte Amtsführung erforderliche Neutralität. Hier bestätigen sich die massiven Vorbehalte, welche die AfD bereits bei der Amtseinführung von Stephan Kramer vorgetragen hat.”

Immer wieder erfolgt in manchen Medien die Unterstellung, die AfD oder Teile davon würden mit der Identitären Bewegung zusammenwirken. Diese Behauptung widerspricht der entsprechenden Beschlusslage des AfD-Bundesvorstandes, wonach eine Zusammenarbeit mit der Identitären Bewegung ausgeschlossen wird.

“Dieser Beschluss wird selbstverständlich auch in Thüringen eingehalten”, sagt Stefan Möller und weist darauf hin, dass dieser von der AfD Thüringen durch weitere Abgrenzungsbeschlüsse gegen regionale extremistische Organisationen ergänzt wird”

Bei einer eingehenden Befassung mit dem Thüringer Verfassungsschutzbericht 2016 wird zudem die offene und systematische Zusammenarbeit zwischen dem rot-rot-grünen Lager und linksextremistischen Organisationen gut dokumentiert. “Wenn überhaupt, wären daher die extremistischen Flügel des Regierungslagers zu überwachen”, so Möller.

Sie hierzu die “Unvereinbarkeitsliste” für die Mitgliedschaft in der AfD.