Politikern ist nur in seltenen Fällen erlaubt, die öffentliche Kommunikation zu beeinflussen.
Mit großer Genugtuung hat die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig aufgenommen, das Politikern nur noch in sehr seltenen Fällen erlaubt, z.B. zur Teilnahme an Demonstrationen aufzurufen. Danach dürfen Staatsorgane nicht die öffentliche Kommunikation lenken oder steuern. Dies gelte für alle Politiker, die ein Amt bekleideten, etwa Bürgermeister, Minister, Ministerpräsidenten oder Bundeskanzler.
„Wir begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sehr“, sagte der Landtagsfraktionsvorsitzende der AfD in Sachsen-Anhalt und Bundesvorstandsmitglied André Poggenburg, „denn es stärkt die Demokratie und setzt ein Zeichen für einen fairen Umgang miteinander. Es ist höchste Zeit, dass es hierfür eine richterliche Grundsatzentscheidung gibt. Entsprechende Aufrufe von Politikern der Altparteien haben zu oft in unzulässiger Weise in den demokratischen Meinungsbildungsprozess der Bürger eingegriffen und stellten damit eine Gefährdung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar.
Gleichzeitig fordern wir alle Amtsträger dazu auf, bereits begangene Verletzungen ihrer Neutralitätspflicht zu überdenken und sie künftig zu unterlassen. Denn als gewählte Bürgermeister, Dezernenten oder Minister sind sie weniger ihren Parteifreunden und den eigenen Wählern verpflichtet, als vielmehr allen Bürgern unseres Landes. Wir hoffen, dass durch dieses Urteil unser Land wieder zu einem Diskurs zurückfindet, der den Namen ‚demokratisch‘ verdient. Wir werden als AfD besonders darüber wachen und wir werden nötigenfalls rechtliche Schritte einleiten, damit sich die politischen Folgen dieses Urteils auch in der Praxis durchsetzen.“