Kopftuchverbot im Gerichtssaal

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AfD-Fraktion befürwortet Anordnung des Richters – Syrerin darf nach Anordnung des Richters nicht mit Kopftuch bei der Gerichtsverhandlung erscheinen.

Eine Syrerin, die sich vor dem Amtsgericht Luckenwalde scheiden lassen will, darf aufgrund einer Anordnung des Richters nicht mit Kopftuch bei der Gerichtsverhandlung erscheinen. Die AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag befürwortet diese Entscheidung.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag, Thomas Jung, teilt dazu mit: „Die Entscheidung des Richters ist gerechtfertigt. Die AfD-Fraktion begrüßt diese Entscheidung. Religiöse Zeichen haben in einem Gerichtssaal nichts zu suchen. Die Sicherstellung der Ordnung im Gerichtssaal gehört zu den zentralen Aufgaben eines Richters. Die Vorwürfe des Staatsrechtlers Klaus F. Gärditz, der die Entscheidung des Richters in einen Zusammenhang mit Rassismus und Frauenfeindlichkeit brachte, sind völlig unbegründet. Offenbar hat Herr Gärditz nicht einmal ansatzweise verstanden, dass das Kopftuch ein Symbol der Scharia ist und dass dieses Symbol schleichend in unserem Rechtssystem Einzug hält. Für uns haben weder Richter, noch Beklagte oder Kläger vermummt im Gerichtssaal zu erscheinen. Das Gleiche gilt auch für das Verhalten im Straßenverkehr am Steuer und in Ämtern.“

Kontakt:

Lion Edler
AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag
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