AfD kritisiert die Novelle des Polizeigesetzes in Rheinland Pfalz

©-CC0-PublicDomainPictures-Pixabay-Alexas_Fotos

Wünschenswert wären mehr Videoüberwachung und Bodycams wie von der Polizei gefordert.

Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 21 Juni 2017 mit den Stimmen der Landesregierung die Novelle des Polizeigesetzes verabschiedet. Die Regierungs-Ampel verzichtet darin auf die geplante Ausweitung der Videoüberwachung bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Besuchern. Geregelt wird in der Novelle auch der reguläre Einsatz von sogenannten „Bodycams“, um Gewalt gegen Beamte zu verhindern. Die Daten aus der öffentlichen Videoüberwachung sollen künftig 30 Tage lang gespeichert werden wie bei Aufnahmen mit Bodycams. Nach den bisherigen Plänen sollten sie sofort gelöscht werden.

Hierzu der rheinland-pfälzische AfD-Fraktionschef Uwe Junge: „Wir kritisieren die Gesetzesnovelle der Ampel, weil sie den sinnvollen Einsatz von Bodycams in Wohnungen und die anlasslose Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen abgelehnt hat. Der Einsatz von Bodycams ist für den Eigenschutz unserer Polizeibeamten künftig zwingend erforderlich und eine Verfassungskonformität herstellbar. Zudem lehnen die Ampelfraktionen den Einsatz von Bodycams in Wohnungen ab, obwohl sich Polizei und Polizeigewerkschaften dafür aussprechen.

Junge weiter: „Hinsichtlich des ‚Pre-Recordings‘ sieht die AfD – wie auch die Deutsche Polizei Gewerkschaft (DPolG) – die Notwendigkeit des Einsatzes der Technologie, weil in überraschend auftretenden Einsatzsituationen der Griff zur Kamera zu spät erfolgen kann und die entscheidenden Entwicklungen von Straftaten nicht oder nur lückenhaft dokumentiert werden.“

„Der Änderungsantrag der CDU greift zwar unsere wesentlichen Kritikpunkte auf, ist aber bezüglich des ‚Pre-Recordings‘ aus unserer Sicht noch nicht weitreichend genug. Da diese wichtigen Ergänzungen fehlen, haben wir den Gesetzentwurf der Ampel abgelehnt“, so Junge.

 

Kontakt:
Andreas Wondra
AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
presse@afd.landtag.rlp.de