Testlauf – eingeschränkte Nutzung der Bodycams

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Die sächsische CDU schafft es nicht, eine Maßnahme für mehr innere Sicherheit juristisch sauber einzuführen.

Der geplante Testlauf des CDU-Innenministeriums, Polizisten mit Körperkameras auszustatten, muss stark eingeschränkt werden, berichtet die „DNN“. Rechtlich gesehen ist die Verwendung der sogenannten Bodycams fragwürdig, da zuvor notwendige Änderungen im Polizeigesetz nicht umgesetzt wurden.

Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Wippel: „Die CDU hat einen riesigen Beamtenapparat im Innenministerium hinter sich und bekommt es trotzdem nicht hin, eine Maßnahme für mehr innere Sicherheit juristisch sauber einzuführen. Das lässt über den Zustand der ehemals konservativen ‚Rechtsstaats-Partei‘ tief blicken. Zudem hat die AfD-Fraktion in ihrem eigenen Antrag zur Bodycam (Drs. 6/7142) auf die nötige rechtliche Anpassung hingewiesen.

Ich erinnere mich an viele Landtagsdebatten, in denen die sächsische CDU Anträge der AfD-Fraktion mit dem Argument abschmetterte: sie seien angeblich handwerklich schlecht gemacht und rechtlich nicht zulässig. Ich hoffe, nun kommt die CDU-Fraktion langsam von ihrem hohen Ross herunter.“

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